Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
der Universität Bayreuth

Sie sind hier:  Fakultät III - Rechts... / Aktuelles /

Aktuelles

Aushang vom 02.12.2009

Neue Studiengänge der Fakultät RW akkreditiert!

Akkreditierung_Bild_IIDie Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth freut sich, die im Wintersemester 2009/2010 übermittelten Ergebnisse der Akkreditierung durch die Agentur Acquin bekanntzugeben. Folgende Studiengänge wurden nach dem Akkreditierungsverfahren akkreditiert:

 

 

Um jedoch den Wert hinter der Akkreditierung zu erkennen, ist es notwendig zu wissen, was Akkreditierung bedeutet und wer diese durchführen darf. Diese Informationen haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt:

Warum akkreditieren?

Eine Akkreditierung soll Hochschulen, Studierenden und Arbeitgebern eine verlässliche Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen geben. Es unterstützt im Sinne des Bologna-Prozesses sowohl die Bildung des europäischen Hochschulraumes als auch die Stärkung der Attraktivität des deutschen Hochschulraumes – und damit der dort erworbenen Abschlüsse. Die Ziele eines Akkreditierungsinstituts lassen sich daher wie folgt zusammenfassen:

  1. Internationale Anerkennung von Studienabschlüssen durch die Sicherung von Qualität und Lehre
  2. Erhöhte Mobilität der Studierenden
  3. Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen
  4. Erhöhung der Transparenz und Flexibilität der Studiengänge
  5. Gewährleistung einer hohen Effizienz der Ausbildung

Bei dem zu akkreditierten Studiengang wird auf Basis einer von der Hochschule erstellten Selbstdokumentation sowie einer Vor-Ort-Begehung durch eine Gutachtergruppe ) kontrolliert, ob der Studiengang über klar definierte und valide Ziele verfügt. Die Gutachtergruppe besteht in der Regel aus unabhängigen Universitäts- und Fachhochschulvertretern sowie aus jeweils einem unabhängigen Vertreter der Berufspraxis und der Studierenden.Gleichzeitig überprüft das Akkreditierungsinstitut die Realisierung der zuvor definierten Ziele und die dafür notwendigen organisatorischen und ressourcenmäßigen Voraussetzungen zur Umsetzung des Konzeptes. Des Weiteren wird das Qualitätsmanagement der Hochschule hinsichtlich der Maßnahmen zur periodischen Verbesserung des Studiengangs kritisch hinterfragt. Die Ergebnisse werden nach Abschluss des Verfahrens durch das jeweilige Akkreditierungsinstitut veröffentlicht. Einen Einblick erhalten Sie hier.

Wer akkreditiert?

In Deutschland wurde am 8. Dezember 1998 der Akkreditierungsrat eingerichtet. Seine Aufgabe besteht darin, Agenturen zu akkreditieren, die ihrerseits wiederum Studiengänge akkreditieren, die zu den Abschlüssen Bachelor und Master führen. Die Agenturen – wie auch die von ihnen akkreditierten Studiengänge – tragen im Falle einer erfolgreichen Begutachtung das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates. Folgende Agenturen sind berechtigt, das Qualitätssiegel des deutschen Akkreditierungsrates an von ihnen akkreditierte Studiengänge zu vergeben:

  • Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS)
  • Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge (AKAST )
  • Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik e.V. (ASIIN)
  • Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales e.V. (AHPGS)
  • Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut (ACQUIN)
  • Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA)
  • Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA)

letzte Änderung: 02.12.2009 20:40 · drucker Diese Seite drucken · Impressum / Haftungsausschluss · Sitemap