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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth

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Corona-FAQ-RW

Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Hochschulleitung: 

Informationen zu COVID-19.


Ergänzende Hinweise der RW-Fakultät:


Eintrag vom Beitrag
Neuesten Beitrag vollständig anzeigen
26.01.

3G-Regelung für Präsenzprüfungen

[WiWi]
24.11

3G-Plus-Regelung für Präsenzprüfungen

[WiWi]
12.10.

Aktualisierung der UBT-Corona-Satzung

[WiWi]
11.10.

Aussetzen der physischen Abgabe von Abschlussarbeiten

[WiWi]
07.10.

Hygienekonzept für die Nachklausurenphase

[WiWi]
07.10.

Organisation der Präsenzlehre im Wintersemester 2021/2022

[WiWi]
15.09.

Ihre Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2021/2022

[WiWi]
09.07.

Merkblatt Hygienekonzept Hauptklausuren im Sommersemester 2021

[WiWi]
10.06.

Weiterer Studienverlauf im Sommersemester 2021 

[RW]
11.05.

Hinweis zur großen Übung 

[Jura]
28.04.

Merkblatt Hygienekonzept Präsenzklausuren 

[WiWi]
11.02.

Verlängerter Lockdown

03.02.

Vereinfachte Rücktrittsmöglichkeit von Prüfungen

[WiWi]
26.01.

Elektronische Prüfungen mit WISEflow | Merkblatt Präsenzprüfungen

[WiWi]

08.01.; aktualisiert am 21.01.

Informationen zur Verlängerung des Lockdowns

[WiWi]
17.12.

Infos zu Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten

[WiWi]
10.12.

Klausurorganisation im Sommersemester 2021

[WiWi]
26.10.

Verhaltensregeln für Präsenzveranstaltungen

[WiWi]
19.10.

Anmeldung zu Präsenzveranstaltungen im Wintersemester 2020/2021

[WiWi]
12.10.

Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2020/2021

[WiWi]
20.08.

Dritte Änderungssatzung der Corona-Satzung

[RW]
19.08.

Abgabeform für wissenschaftliche Arbeiten

[WiWi]

10.08.

(06.08.)

Corona-bedingte Anpassung des BayHSchG - Semester / Fachsemester + Regelstudienzeit

(Eintrag vom 06.08. aktualisiert)
[RW]
06.08.

Klausureinsicht über cmlife

[WiWi]
28.07.

Nachklausurphase Sommersemester 2020

[WiWi]
13.07.

Nutzung der Wirtschaftsdatenbank Eikon (Thomson Reuters Datastream) auch von zu Hause aus möglich

(Eintrag vom 20.03. aktualisiert)
[WiWi]
09.07.

Hinweise zu Online-Klausuren über WISEflow

[RW]
03.07.

Durchführung der Präsenz-Hauptklausuren

[WiWi]
03.07.

Fristverlängerungen für Seminar- und Abschlussarbeiten enden zum 4.September

[WiWi]
01.07.

Satzungsänderung der "Corona"-Satzung

[RW]
19.06.

Hauptklausuren des Sommersemesters 2020

[WiWi]
19.06.

Klausureinsicht

[WiWi]
23.05.

Ausweisdokument für Präsenzklausuren

[WiWi]
18.05.

Wichtige Informationen zur Durchführung der wirtschaftswissenschaftlichen Nachklausuren

[WiWi]
18.05.

Keine parallelen Präsenzprüfungen zu „Wirtschaftsrecht II (für Lehramt)“

[WiWi]
14.05.

Online-Klausuren mit WISEflow

[WiWi]
13.05.

Online-Klausuren

[WiWi]
11.05.

ECTS-Hürde

[WiWi]
08.05.

Fristen für Seminar und Abschlussarbeiten

[WiWi]
07.05.

Neuer Klausurplan der Nachholklausuren

[WiWi]
04.05.

Verlegung der Nachholklausuren

[WiWi]
04.05.

Abgabefristen Seminar- und Abschlussarbeiten

[WiWi]
30.04.

Wichtige Bundes-Hilfen für notleidende Studierende

[RW]
24.04.

Satzung zu Prüfungs- und Lehrveranstaltungen im Kontext der Corona-Krise

[WiWi]
22.04.

Vorbehaltliche Zulassung zur studienabschließenden Klausur

[Jura]
21.04.

Digitaler Altklausurenservice der Fachschaft RW

[WiWi]
21.04.

Klausureinsicht für nicht bestandene Klausuren

[WiWi]
21.04.

Kopienbestellungen und Handreichung zur Bibliotheksnutzung

[RW]
21.04.

Neue Termine und Fristen für Nachholklausuren und Seminar- bzw. Abschlussarbeiten

[WiWi]
16.04.

Aktuelles zu Klausuren und Seminar- bzw. Abschlussarbeiten

[WiWi]
15.04.

Informationen zur digitale Lehre im Sommersemester 2020

[WiWi]
09.04.

Zugriff auf Literaturbestand der Bibliothek und Hausarbeits-Fristen

[Jura]
09.04.

Bekanntmachung Nachholklausuren Wirtschaftswissenschaften (2)

[WiWi]
03.04.

Offizielle Mitteilung des StMWK zum Lehrbetrieb

[RW]
01.04.

Bekanntmachung Nachklausuren Wirtschaftswissenschaften

[WiWi]
31.03.

Hinweise zu den Examinatorien

[Jura]
30.03.

Hinweise zu praktischen Studienzeiten gem. § 25 JAPO

[Jura]
26.03.

Beck-online-Zugang & neue Fristen für Hausarbeiten

[Jura]
25.03.

Pressemitteilung des StMWK

[RW]
24.03.

Zugang Bayrische Staatsbibliothek

[RW]
20.03.

Nutzung der Wirtschaftsdatenbank "Thomson Reuters Datastream" auch von zu Hause aus möglich

[WiWi]
18.03.

Bekanntmachung des Prüfungsamts

[RW]
17.03.

Bekanntmachung der Studiendekane RW

[RW]
11.03.

Alle Präsenzlehrveranstaltungen der Universität Bayreuth entfallen.

[RW]

Eintrag vom 20.07.2022 [WiWi]

Maskenpflicht bei Präsenzprüfungen entfällt

Liebe Studierende,

auf Beschluss der Hochschulleitung vom gestrigen Tage gilt keine Maskenpflicht mehr bei Präsenzklausuren. Nichtsdestotrotz empfehlen wir Ihnen zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz aller weiteren Personen das Tragen einer Maske.

Aktualisierte Merkbläter finden Sie hier: Deutsch | Englisch.

Das Team des Studiendekanats wünscht Ihnen viel Erfolg für die anstehende Prüfungsphase!

Beste Grüße

Friedrich Sommer (Studiendekan Wirtschaft)


Eintrag vom 26.01.2022 [WiWi]

3G-Regelung für Präsenzprüfungen

Liebe Studierende,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat der Bayerische Ministerrat am 25.01.2022 beschlossen, dass Prüfungen künftig nach „3G“ (geimpft, genesen oder getestet) zugänglich sind. Prüflinge, die „2G“ (geimpft, genesen) nicht erfüllen, können nun mit einem gültigen negativen PoC-Antigentest an Prüfungen teilnehmen. Ein PCR-Test ist somit nicht mehr erforderlich. Dies gilt vorbehaltlich anderslautender Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Diese Änderung der Regelungen wurde in einem aktualisierten Klausur-Merkblatt (deutsch|englisch) berücksichtigt.

Wir empfehlen Ihnen natürlich zusätzliche Schnell- oder Selbsttests auf freiwilliger Basis.

Das Testzentrum am Campus der UBT im SWO-Gebäude bietet montags bis freitags zwischen 14.30 Uhr und 17.00 Uhr Termine für PoC-Antigen-Schnelltestungen an. Diese können vorab unter https://www.meintest.brk.de gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass das bloße Fernbleiben von Prüfungen nicht länger als entschuldigt gilt. Insofern müssen Sie die Nicht-Teilnahme an einer Prüfung (z.B. aufgrund eines Isolationsbescheids oder wegen Quarantänepflichten) unverzüglich beim Prüfungsamt anzeigen und belegen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in der anstehenden Klausurenphase und weiterhin eine gute Gesundheit!

Beste Grüße

Friedrich Sommer (Studiendekan Wirtschaft)


Eintrag vom 24.11.2021 [WiWi]

3G-Plus-Regelung für Präsenzprüfungen

Liebe Studierende,

ich hatte bereits die Information weitergegeben, dass für die Teilnahme an Präsenzprüfungen neben der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske nunmehr die 3G-Plus-Regel gilt. Somit haben ausschließlich Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete Zutritt zu den Prüfungsräumlichkeiten. Ein Antigen-Schnelltest ist nicht mehr ausreichend.

Dementsprechend haben sich auch die Merkblätter für Präsenzprüfungen verändert, die Sie nun unter den folgenden Links finden: deutsch | englisch.

Bitte denken Sie daran, den Nachweis Ihres 3G-Plus-Status unaufgefordert im Rahmen der Zutrittskontrolle vorzuzeigen, damit wir verzögerungsfrei in die Prüfungen starten können.

Erneut der Hinweis: Sollten Sie aufgrund der Kurzfristigkeit der Verkündigung nicht in der Lage sein, einen negativen PCR-Test vorzulegen (und nicht genesen oder geimpft sein), können Sie sich vom Prüfungsamt beraten lassen (0921/55-6151, -6150). Wir sind sicher, eine geeignete Lösung finden zu können.

Viel Erfolg bei den Nachklausuren und beste Grüße

Beste Grüße

Friedrich Sommer (Studiendekan Wirtschaft)



Eintrag vom 12.10.2021 [WiWi]

Aktualisierung der UBT-Corona-Satzung

Liebe Studierende,

aufgrund der Änderungen der Pandemie-Lage wurde die Corona-Satzung der Universität Bayreuth verändert. Diese liegt natürlich nicht im Zuständigkeitsbereich der Fachgruppe Wirtschaftswissenschaften. Trotzdem möchten wir sicherstellen, dass Sie über die Änderungen informiert sind. Diese Nachricht ist insofern aber ein reiner Service von unserer Seite.

Die jeweils aktuelle Fassung der Corona-Satzung finden Sie unter den „Amtlichen Bekanntmachungen“ der Universität Bayreuth.

Die wesentlichen Änderungen fasst das zentrale Prüfungsamt aktuell folgendermaßen zusammen:

  • Kein vereinfachter Rücktritt für Prüfungen:Für Prüfungen ab dem 01.11.2021, welche sich auf das Wintersemester 2021/2022 beziehen, entfallen die bisherigen Sonderregelungen durch die Corona-Satzung. 
  • Kein weiterer Wiederholungsversuch: 4 a der Corona-Satzung gilt nur noch für Prüfungen, die vor dem 01.11.2021 durchgeführt werden. 
  • Wiederholungsfristen:Legen die Prüfungs- und Studienordnungen Fristen unabhängig vom Semester fest, findet Art. 99 Abs. 1 BayHSchG keine 

Zu den Wiederholungsfristen nennt das Prüfungsamt auch Beispiele, die ich Ihnen unten einkopiere.

Ich wünsche Ihnen einen guten Start in das Wintersemester 2021/2022!

Beste Grüße

Friedrich Sommer (Studiendekan Wirtschaft)

Beispiele des zentralen Prüfungsamts zu Wiederholungsfristen

Bspw.:
§ 19 Abs. 4 S. 1 PSO BWL B.Sc.: „Werden die fehlenden Prüfungen aus vom Studierenden zu vertretenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres nach der in Abs. 3 Satz 1 festgelegten Frist bestanden oder sind die Wiederholungsmöglichkeiten vorher ausgeschöpft, so ist die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden.“ oder
§ 19 Abs. 1 S. 3 PSO Biologie B.Sc.: „Die Wiederholungsprüfung ist in der Regel innerhalb von sechs Monaten, spätestens im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters abzulegen.“
Diese exemplarisch aufgelisteten Vorschriften stehen nicht unmittelbar mit dem Fachsemester im Zusammenhang, sondern legen allgemein eine Frist fest. Art. 99 Abs. 1 BayHSchG ist auf diese Vorschriften daher nicht anzuwenden. Die Corona-Satzung sieht für diese Konstellation allerdings eine gesonderte Regelung in § 7 vor, wodurch auch diese Fristen automatisch um die Zeit des Sommersemesters 2020 oder Wintersemesters 2020/2021 oder Sommersemesters 2021, mithin (jeweils) 6 Monate, verlängert werden. 


Eintrag vom 11.10.2021 [WiWi]

Aussetzen der physischen Abgabe von Abschlussarbeiten

Liebe Studierende,

die wirtschaftswissenschaftliche Fachsäule der RW-Fakultät hat aufgrund der Corona-Pandemie bislang rein digitale Abgaben wissenschaftlicher Arbeiten (Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten) anerkannt. Die Begründung hierfür waren geschlossene Geschäfte (vor allem Copy Shops und Druckereien) infolge des Lockdowns, so dass Sie ggf. keine Gelegenheit hatten, die Arbeiten vernünftig drucken und binden zu lassen.

Nachdem die Geschäfte nun nachhaltig wieder geöffnet sind, ist der Grund für das Aussetzen der Abgabe der Abschlussarbeiten in Papierform entfallen. Dies hat zweierlei zur Folge:

  • Alle wissenschaftlichen Arbeiten (Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten) mit Abgabedatum ab dem 1. November 2021 sind wieder in der von der Prüfungsordnung festgelegten Form (gebundenund elektronisch) abzugeben.
  • Für alle wissenschaftlichen Arbeiten, die vor dem 1. November 2021 nur in elektronischer Form eingereicht wurden, sind die Papierexemplare bis zum 15. November 2021 nachzureichen.

Somit haben wir bei der Abgabe wissenschaftlicher Arbeiten nunmehr wieder den „Normalzustand“ erreicht.

Die gewählte Frist ist sogar deutlich länger als die ursprünglich angekündigte Frist zur Nachreichung (ca. 14 Tage), so dass wir darauf hoffen und davon ausgehen, dass Sie hier keine Probleme bekommen werden.

Beste Grüße

Friedrich Sommer (Studiendekan Wirtschaft)


Eintrag vom 07.10.2021 [WiWi]

Hygienekonzept für die Nachklausurenphase

Liebe Studierende,

im Wintersemester 2021/2022 wird das Leben am Campus durch deutlich mehr Präsenzlehre geprägt sein. Hierzu müssen wir gemeinsam bestimmte Verhaltensregeln in Anbetracht der noch andauernden Corona-Pandemie beachten, um eben diese Präsenzlehre zu ermöglichen.

Gleichzeitig werden auch Nachklausuren der Wirtschaftswissenschaften in Präsenzform stattfinden, zu denen die Termine bereits veröffentlicht sind. Auch wenn es seltsam klingt: Für die Präsenzklausuren gelten andere und strengere Hygienevorschriften als für die Präsenzlehre. Mit anderen Worten: Es könnten sich die exakt identischen Studierenden und Lehrenden im exakt identischen Hörsaal treffen, und es würden trotzdem andere Regeln gelten! Dies liegt primär darin begründet, dass für Präsenzklausuren kein 3G-Konzept vorausgesetzt wird. Nichtsdestotrotz ermutigen wir Sie natürlich, sich auch vor Prüfungen ggf. testen zu lassen.

Somit möchte ich Sie für die (im Vergleich zu den vorherigen Semestern nur geringfügig überarbeiteten) Verhaltensregeln für Präsenzklausuren nun besonders sensibilisieren. Lassen Sie sich von den Unterschieden zu den Konzepten für die Präsenzlehre bitte nicht verwirren. Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Klausur-Merkblätter in deutscher und englischer Sprache.

Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung und viel Erfolg bei den anstehenden Nachklausuren!

Beste Grüße

Friedrich Sommer (Studiendekan Wirtschaft)


Eintrag vom 07.10.2021 [WiWi]

Organisation der Präsenzlehre im Wintersemester 2021/2022

Liebe Studierende,

die Universität Bayreuth hat sich für das Wintersemester 2021/2022 für Lehrkonzept mit einer deutlichen Betonung der Präsenzkomponente entschieden. Der präsent abgehaltene Teil des Semesters steht dabei unter der Voraussetzung maximaler Eigenverantwortung. Hierbei vertrauen wir auf Ihre Mitwirkung. Deshalb haben wir die wichtigsten Verhaltensregeln in einem Merkblatt für Sie zusammengefasst.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen in aller Regel registrieren müssen. Entsprechende Informationen finden Sie zum Vorlesungsbeginn (also voraussichtlich gegen Ende der nächsten Woche, auf jeden Fall aber rechtzeitig vor der ersten Sitzung) in den e-Learning-Kursen zur Veranstaltung oder in cmlife.

Wir freuen uns darauf, Sie in den Präsenzveranstaltungen auf dem Campus begrüßen zu dürfen und die Universität wieder zu einem Ort des aktiven und persönlichen Austauschs werden zu lassen. Auf ein gutes Wintersemester!

Beste Grüße

Friedrich Sommer (Studiendekan Wirtschaft)


Eintrag vom 15.09.2021 [WiWi]

Ihre Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2021/2022

Liebe Studierende,

wie Sie bereits wissen, hat die Hochschulleitung für das Wintersemester 2021/2022 ein „Maximum an Präsenz“ angekündigt. Konkret dürfen 50% der in Hörsälen und Seminarräumen zur Verfügung stehenden Plätze wieder belegt werden. Damit geht die Universität Bayreuth einen großen Schritt in Richtung Normalität. Insofern sind wir sehr froh, die Universität wieder als Ort des Lehrens und Lernens, vor allem aber auch der persönlichen Begegnung nutzen zu können. Gleichzeitig dürfen wir Ihnen versichern, dass wir alles für höchste Standards im Bereich Infektions- und Gesundheitsschutz unternehmen.

Wie erfahren Sie nun, in welcher Form Ihre jeweiligen Lehrveranstaltungen angeboten werden? Aufgrund der sehr späten Information über die Möglichkeiten der Präsenzlehre und der komplexen Raumplanung ist die Koordination erst jetzt nahezu abgeschlossen. Ab dem 1. Oktober 2021 können Sie zu jeder angebotenen Veranstaltung die relevanten Informationen in cmlife in der folgenden Weise einsehen:

  • Wenn Sie bei einer Veranstaltung unter „Termine & Anmeldung“ Raumangaben sehen, dann gibt es ein Präsenzangebot. Aus der Beschränkung auf 50% der verfügbaren Plätze ergibt sich, dass insbesondere bei großen Veranstaltungen vielleicht nicht alle von Ihnen in Präsenzform teilnehmen können. Über die Art der „Terminzuteilung“ werde ich Sie rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn informieren.
  • In wenigen Fällen ist es möglich, dass ein Präsenzangebot geplant ist, aber noch kein Raum zugewiesen werden konnte. In diesem Fall werden Sie einen entsprechenden Hinweis im Feld „Teilnahmekriterien & Anmeldung“ (im Reiter „Inhalte“) finden.
  • Wenn Sie bei einer Veranstaltung ein farblich hinterlegtes Badge „Online-Kurs“ sehen, wird es ein digitales Angebot (entweder ergänzend oder ausschließlich) geben. Wenn Sie daraufklicken, werden Sie zu einem Punkt weitergeleitet, an dem Sie nähere Informationen zum Online-Angebot erhalten (bspw. e-Learning-Kurs oder Informationsdokument des Lehrstuhls).
  • Im Reiter „Inhalte“ ist im Feld „Teilnahmekriterien & Anmeldung“ ein Informationstext zu finden, der den Charakter der Veranstaltung beschreibt und auf nähere Informationen verweist.

Sollten Sie bei einer Lehrveranstaltung keine dementsprechenden Informationen finden (was sehr selten vorkommen sollte), empfehlen wir Ihnen die direkte Nachfrage beim entsprechenden Lehrstuhl.

Ich wünsche Ihnen schon jetzt einen gelungenen Start in das Wintersemester 2021/2022 und bin überzeugt, dass unser Campus nun wieder in verantwortungsvoller Weise mit Leben gefüllt wird.


Beste Grüße

Friedrich Sommer (Studiendekan Wirtschaft)


Eintrag vom 09.07.2021 [WiWi]

Merkblatt Hygienekonzept Hauptklausuren im Sommersemester 2021

Liebe Studierende,

das Hygienekonzept für die anstehenden Präsenzklausuren entspricht weitgehend dem bereits bekannten Konzept, lediglich der Passus zur Abgabe der Klausurhefte wurde leicht verändert. Nachdem die Bearbeitungszeit beendet ist, drehen Sie auf Anweisung der Aufsichten bitte das Klausurheft sofort um. Wenn Sie zum Verlassen des Raums aufgefordert werden, nehmen Sie das Klausurheft mit und legen es auf die an den Ausgängen vorbereiteten Stapel.

Merkblatt Präsenzprüfung Deutsch | Englisch 

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mitarbeit und wünschen Ihnen viel Erfolg bei den Prüfungen!


Beste Grüße

Friedrich Sommer (Studiendekan Wirtschaft)


Eintrag vom 10.06.2021 [RW]

Weiterer Studienverlauf im Sommersemester 2021 


Liebe Studierende,

am Mittwoch hat Sie der Vizepräsident für Lehre und Studierende, Herr Professor Huber, über die neuen Möglichkeiten zur Durchführung von Präsenz-Veranstaltungen informiert.

Das bedeutet nicht, dass nun alle Lehrveranstaltungen wieder in Präsenz durchgeführt werden. Es gilt weiterhin, dass Sie im Sommersemester 2021 digital studieren können. Größere Veranstaltungen mit voller Studierendenzahl wären aufgrund der Abstandsregelungen ohnehin kaum durchführbar, zumindest nicht für alle.

Denkbar sind aber einzelne, rein ergänzende Angebote von Lehrenden in Präsenzform. Über diese Angebote werden Sie die einzelnen Lehreinheiten über ihre Newsletter, e-Learning-Angebote oder sonstigen Kommunikationskanäle informieren, wenn solche Veranstaltungen geplant sind.

Weiterhin soll das Lernen am Campus durch die Wiedereinrichtung von Lernplätzen erleichtert werden. Die Lernplätze im RW I sind bereits seit gestern wieder geöffnet.

Präsenz-Klausuren sind nicht von der inzidenzabhängigen Testpflicht betroffen und können weiterhin ohne einen Testnachweis geschrieben werden. Aber natürlich empfehlen wir Ihnen in unser aller Interesse entsprechende Tests.

Auch die Fakultät blickt mit Optimismus und Vorfreude auf das Wintersemester, in dem wir Sie hoffentlich mit einem umfassenden Präsenzangebot wieder am Campus begrüßen können.

Für das restliche Sommersemester wünschen wir Ihnen, vor allem für die Prüfungsphase, viel Erfolg und weiterhin gute Gesundheit!

Beste Grüße
Nina Nestler (Studiendekanin Rechtswissenschaft) & Friedrich Sommer (Studiendekan Wirtschaftswissenschaften)

Eintrag vom 21.05.2021 [Jura]

Hinweis zur großen Übung 

Liebe Studierende,

für Leistungen, die im Rahmen der großen Übung eigentlich innerhalb der in § 13 Abs. 2 S. 2 SPO geregelten Frist erbracht werden müssen, greift Art. 99 Abs. 1 BayHSchG ein. Die Vorschrift gilt für Klausuren und Hausarbeiten gleichermaßen. Coronabedingt wird für die Anrechnung von Klausuren und Hausarbeiten in den Großen Übungen daher eine einheitliche Lösung für diejenigen Fälle getroffen, in denen die Leistungen in den von Art. 99 BayHSchG erfassten Semestern erbracht wurden. Diese Leistungen bleiben über die in § 13 Abs. 2 SPO geregelte Frist hinaus erhalten. Abgegebene Arbeiten und abgelegte Klausuren zählen hingegen voll, d.h. ein 'grundloses Mitschreiben' allein zum Zweck der Notenverbesserung ist nicht möglich, sofern nicht im Einzelfall mit dem Lehrstuhl eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

Beste Grüße
Nina Nestler (Studiendekanin Rechtswissenschaft)

Eintrag vom 28.04.2021 [WiWi]

Merkblatt Hygienekonzept Präsenzklausuren 

Liebe Studierende,

das Hygienekonzept für die anstehenden Präsenzklausuren entspricht weitgehend dem bereits bekannten Konzept aus dem vergangenen Semestert, lediglich der Passus zu den Masken wurde leicht verändert. Eine „Alltagsmaske“ bleibt weiterhin verpflichtend, jedoch empfehlen wir allen Prüfungsteilnehmer*innen das Tragen einer FFP2-Maske zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der weiteren Anwesenden. 

Merkblatt Präsenzprüfung Deutsch | Englisch 


Beste Grüße
Friedrich Sommer (Studiendekan Wirtschaft)

Eintrag vom 11.02.2021 [WiWi]

Verlängerter Lockdown 

Liebe Studierende,

sicherlich fragen Sie sich, was die neuerliche Verlängerung des Lockdowns für Ihr Studium bedeutet.

Hier kann ich Sie zunächst beruhigen. Alle aktuellen Übergangsregelungen, die ich in meiner Nachricht vom 21. Januar 2021 an Sie weitergeleitet habe, werden zunächst unverändert fortgeführt. Dies gilt solange, bis über die Kanäle, die Ihnen diese Nachricht haben zukommen lassen, das Auslaufen der Übergangsregelung bekanntgegeben wird. Konkret heißt dies:

  • Die angesetzten Präsenzprüfungen werden unter den bestehenden umfassenden Hygienekonzepten durchgeführt, so dass die angekündigten Klausurtermine ihre Gültigkeit behalten.
  • Die wirtschaftswissenschaftliche Fachsäule der RW-Fakultät erkennt auch weiterhin rein digitale Abgaben wissenschaftlicher Arbeiten (Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten) an. Senden Sie Ihre Abschlussarbeiten im PDF-Format sowohl an das Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften (pruefungsamt.wiwi@uni-bayreuth.de) als auch an das Sekretariat des jeweiligen Lehrstuhls sowie die Betreuerinnen bzw. Betreuer vor Ort. Die Seminararbeiten übersenden Sie in PDF-Form an den Lehrstuhl und die Betreuerin bzw. den Betreuer. Eine Frist für die Nachreichung von Papierexemplaren kommunizieren wir, wenn wir das Auslaufen der Übergangsregelung bekanntgeben können. Diese Nachreichungsfrist wird absehbar ca. 14 Tage nach dem Termin des Auslaufens der Übergangsregelung liegen.
  • Pauschale Fristverlängerungen wissenschaftlicher Arbeiten sind weiterhin nicht vorgesehen. Fristverlängerungen können aber von den einzelnen Lehrstühlen gewährt werden, sollte die eingeschränkte Nutzbarkeit der Bibliotheksbestände ihre Arbeit erheblich negativ beeinträchtigen. Hier werden sich im Wege des Dialogs gute Lösungen finden lassen.

 

Ich wünsche Ihnen trotz der weiterhin starken Einschränkungen eine positive Grundhaltung und natürlich einen guten Semester-Endspurt!


Beste Grüße
Friedrich Sommer (Studiendekan Wirtschaft)

Eintrag vom 03.02.2021 [WiWi]

Vereinfachte Rücktrittsmöglichkeit von Prüfungen 

Liebe Studierende,

die Hochschulleitung hat beschlossen, dass für alle Prüfungen dieses Semesters, die ab dem 4. Februar 2021 durchgeführt werden, die „vereinfachte Rücktrittsmöglichkeit“ wieder eingeführt wird, die viele von Ihnen aus dem Sommersemester 2020 noch kennen. Dies ist inzwischen in der aktuellen Fassung der Corona-Satzung der Universität Bayreuth geregelt.

Dementsprechend kann Ihr Rücktritt von der Prüfung durch bloßes Fernbleiben erfolgen. Ein Säumnis gilt generell als entschuldigt. Somit wird dieser Fall des Nichterscheinens letztlich behandelt, als wenn Sie ein gültiges Attest vorgelegt hätten. Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis einer einmal angetretenen Prüfung allerdings gewertet wird.

In diesem Kontext bitten wir Sie jedoch um Ihre Mithilfe: Bitte melden Sie sich nur zu Klausuren an, bei denen Sie davon ausgehen, dass Sie sie auch wirklich antreten werden. Im Moment benötigen wir aufgrund der Hygiene-Regeln im Präsenzformat sehr viel Platz pro Prüfling und – gerade auch in Kombination mit den WISEflow-Klausuren – eine immense Anzahl an Aufsichtskräften pro Klausur. Deshalb wäre das Leerbleiben von Plätzen (egal ob in Präsenz- oder Digitalform) in der aktuellen Situation besonders ärgerlich. Bitte tragen Sie durch bewusstes Anmelden (bzw. auch rechtzeitiges Abmelden!) zu einem reibungslosen Prüfungsgeschehen bei, indem das Fernbleiben wirklich auf nicht vorhersehbare Krankheitsfälle beschränkt bleibt. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Das Team des Studiendekanats wünscht Ihnen eine erfolgreiche Prüfungsphase!


Beste Grüße
Friedrich Sommer (Studiendekan Wirtschaft)

Eintrag vom 26.01.2021 [WiWi]

Elektronische Prüfungen mit WISEflow | Merkblatt Präsenzprüfungen

Liebe Studierende,

der Präsident der Universität Bayreuth hat kürzlich darüber informiert, dass trotz des Lockdowns Präsenzprüfungen durchgeführt werden. Hierzu greifen wir auf unser – inzwischen bewährtes – Hygienekonzept zurück. Im entsprechenden Merkblatt [Deutsch | Englisch] haben wir diesbezüglich alle Informationen für Sie zusammengefasst.

Seit dem Sommersemester 2020 bieten wir zudem sog. elektronische Fernprüfungen mit der Software WISEflow an. Inzwischen können wir sagen, dass es sich um ein etabliertes und gut funktionierendes Verfahren handelt. Die Befragungen, die wir im Nachgang solcher Klausuren gemacht haben, lassen eine wirklich hohe Zufriedenheit erkennen. Nichtsdestotrotz ist diese elektronische Prüfungsvariante stets eine freiwillige Option, die jedoch keine strukturellen Nachteile birgt. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der Diskussion um ggf. weitere Maßnahmen möchten wir Sie herzlich bitten und zugleich ermutigen, so viele Klausuren wie möglich elektronisch abzulegen. Bitte helfen Sie im Rahmen der Möglichkeiten, das Infektionsgeschehen einzudämmen.

Sie haben die Möglichkeit, dass System ganz unverbindlich zu testen. Anleitungen, Zugänge, FAQs und Tipps finden Sie in dem e-Learning Kurs: WISEflow – Informationen für Studierende. Auch in diesem Semester bieten wir wieder WISEflow-Sprechstunden für Sie an. Diese werden ab Donnerstag, 28.01.2021, zwei Mal wöchentlich stattfinden. Die weiteren Termine finden Sie ebenfalls im e-Learning-Kurs.

In der vergangenen Woche wurde das Angebot elektronischer Klausuren nochmals erweitert. Leider ist es aus verschiedensten Gründen nicht möglich, dass alle Klausuren elektronisch angeboten werden. Die finale Liste elektronisch angebotener Klausuren finden Sie in der heute aktualisierten Version des Klausurplans.

Ich wünsche Ihnen weiterhin gute Gesundheit und eine zielführende Prüfungsvorbereitung. Mich würde es sehr freuen, wenn viele von Ihnen das elektronische Angebot – sofern von beiden Seiten möglich – annehmen.


Beste Grüße
Friedrich Sommer (Studiendekan Wirtschaft)

PS: Für die anstehende Lernphase möchte ich Sie noch auf die Veranstaltung „Digitaler Workspace – online, aber nicht allein“  hinweisen.


Eintrag vom 08.01.2021 [WiWi], aktuallisiert 21.01.2021

Informationen zur Verlängerung des Lockdowns

Liebe Studierende,

zunächst möchte ich Ihnen allen einen guten Start in das neue Jahr 2021 wünschen!

Der Ministerrat hat eine weitere Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar 2021 beschlossen. Damit werden auch weiterhin keine Präsenzveranstaltungen möglich sein. Gleichzeitig dürfen Präsenzprüfungen – unter den bestehenden umfassenden Hygienekonzepten – jedoch weiter durchgeführt werden, so dass alle angekündigten Klausurtermine weiterhin Ihre Gültigkeit behalten.

Mit dem Lockdown bleiben auch die Copyshops geschlossen, in denen Sie Ihre wissenschaftlichen Arbeiten (Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten) binden lassen können. Aus diesem Grund erkennt die wirtschaftswissenschaftliche Fachsäule der RW-Fakultät auch weiterhin rein digitale Abgaben an. Dies gilt zunächst bis zum 14. Februar 2021 (einschließlich). Bitte denken Sie daran, die üblichen Erklärungen (z.B. selbständiges Verfassen der Arbeit und Nutzung von Quellen) zu berücksichtigen.

Senden Sie Ihre Abschlussarbeiten im PDF-Format sowohl an das Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften (pruefungsamt.wiwi@uni-bayreuth.de) als auch an das Sekretariat des jeweiligen Lehrstuhls sowie die Betreuerinnen bzw. Betreuer vor Ort. Die Seminararbeiten übersenden Sie in PDF-Form an den Lehrstuhl und die Betreuerin bzw. den Betreuer. Sie sind verpflichtet, die Papierexemplare bis zum 5. März 2021 nachzureichen.

Pauschale Fristverlängerungen für wissenschaftliche Arbeiten sind auch weiterhin nicht vorgesehen, weil in vielen Fällen die digitalen Angebote der Bibliothek ausreichen und die Nutzung von Präsenzbeständen keinen Vorteil bringt. Sollten Sie individuellen Bedarf an einer Fristverlängerung haben (bspw. weil Ihr Thema Literatur verlangt, die nur in Präsenzform vorliegt), wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Lehrstuhl. Hier werden im Einzelfall sicherlich gute Lösungen im Wege des Dialogs getroffen werden.

Wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden, wenn sich Änderungen ergeben.

Trotz aller Einschränkungen wünsche ich Ihnen einen guten Semester-Endspurt!

Beste Grüße
Friedrich Sommer (Studiendekan Wirtschaft)

Eintrag vom 17.12.2020 [WiWi]

Infos zu Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten

Liebe Studierende,

aufgrund des neuerlichen Lockdowns sind aktuell auch die Copyshops geschlossenen, in denen Sie Ihre wissenschaftlichen Arbeiten (Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten) binden lassen können. Aus diesem Grund erkennt die wirtschaftswissenschaftliche Fachsäule der RW-Fakultät bis zum 10. Januar 2021 (einschließlich) rein digitale Abgaben an. Bitte denken Sie daran, die üblichen Erklärungen (z.B. selbständiges Verfassen der Arbeit und Nutzung von Quellen) zu berücksichtigen.

Senden Sie Ihre Abschlussarbeiten im PDF-Format sowohl an das Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften (pruefungsamt.wiwi@uni-bayreuth.de) als auch an das Sekretariat des jeweiligen Lehrstuhls sowie die Betreuerinnen bzw. Betreuer vor Ort. Die Seminararbeiten übersenden Sie in PDF-Form an den Lehrstuhl und die Betreuerin bzw. den Betreuer. Sie sind verpflichtet, die Papierexemplare bis zum 20. Januar 2021 nachzureichen.

Wir haben auch Anfragen zu einer pauschalen Fristverlängerung für wissenschaftliche Arbeiten aufgrund der Präsenzschließung der Bibliothek erhalten. Diese ist nicht vorgesehen, weil in den meisten Fällen die digitalen Angebote der Bibliothek ausreichen. Sollten Sie individuellen Bedarf an einer Fristverlängerung haben (bspw. weil Ihr Thema Literatur verlangt, die nur in Präsenzform vorliegt), wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Lehrstuhl.

Wir wünschen Ihnen trotz aller Einschränkungen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in ein hoffentlich positives Jahr 2021!

Beste Grüße
Friedrich Sommer (Studiendekan)

Eintrag vom 10.12.2020 [WiWi]

Klausurorganisation im Sommersemester 2021

Liebe Studierende,

wir hoffen, dass Sie diese Nachricht bei guter Gesundheit erreicht und Sie trotz der Rückkehr zur rein digitalen Lehre Ihr Studium gut fortsetzen können.

Um Ihre Planungssicherheit für dieses und insbesondere das nächste Semester zu erhöhen, haben wir uns bereits jetzt intensiv mit der Frage von Klausurterminen im Sommer auseinandergesetzt.

Bislang waren Sie es gewohnt, dass die Nachklausuren zu einem Wintersemester zu Beginn des darauffolgenden Sommersemesters (zumeist im Mai) geschrieben wurden. Vermutlich müssen wir alle zugeben, dass niemand von uns wirklich weiß, wie sich die Pandemie-Lage im Frühjahr 2021 darstellt. Allerdings gehen wir davon aus, dass wir noch nicht im „alten Normalzustand“ angekommen sein werden und für Studierende im ersten oder zweiten Semester – falls dann möglich – zumindest ein vertretbares Maß an Präsenzveranstaltungen angeboten werden soll. Intern (und unverbindlich) gehen wir davon aus, dass wir eine Teilpräsenz erleben werden, so wie sie zu Beginn des Wintersemesters 2020/2021 erfolgreich umgesetzt werden konnte.

Eine solche Lehre in Teilpräsenz lastet die Raumkapazitäten auf dem Campus so gut wie vollständig aus. Gleichzeitig verlangen auch die Nachklausuren extreme Raumkapazitäten, wenn die Räume nur mit entsprechendem Abstand belegt werden können. Somit erscheint es zum heutigen Tag ausgeschlossen, eine vollständige Nachklausurenphase zu Beginn des Semesters einzuplanen.

Nach ausführlichen Beratungen mit Ihrer Fachschaft, der Hochschulleitung, der Verwaltung und natürlich den Professorinnen und Professoren sind wir zu folgender Lösung gelangt:

  • Priorisierte Nachklausuren mit geringer bis mittlere Größe sollen während des laufenden Semesters in der Woche (beginnend im späten Nachmittag) und am Samstag geschrieben werden. Da die etwas kleineren Klausuren tendenziell zum Studienende geschrieben werden, hoffen wir hiermit Verzögerungen in Ihrem Studium bestmöglich zu vermeiden und natürlich die Belastung etwas gleichmäßiger zu verteilen. Gleichzeitig wird diese „kleine Nachklausurphase“ damit zeitlich etwas länger sein, als Sie das bisher gewohnt waren, sich aber weiter auf Mai und Anfang Juni
  • Wir werden jedoch nicht alle Klausuren auf diese Art durchführen können. Daher müssen insbesondere sehr große Veranstaltungen, die typischerweise von Studierenden in den ersten Semestern geschrieben werden, voraussichtlich an das Semesterende gelegt werden. Wir hoffen, dass sich hierdurch in den frühen Semestern keine Verlängerung des Studiums ergibt. Die zusätzliche Belastung ist uns durchaus bewusst, aber wir sehen zum jetzigen Zeitpunkt keine andere Möglichkeit und haben uns diese Entscheidung, die für uns eine ultima ratio ist, nicht leicht gemacht.

Bei der Priorisierung der Klausuren erarbeiten wir aktuell gemeinsam mit der Fachschaft einen Plan und werden uns schnellstmöglich um die Bekanntgabe bemühen. Ausdrücklich bedanken wir uns bei der Fachschaft, die mit ihren kreativen Ideen und ihrem außergewöhnlichen Engagement maßgeblich zur Entstehung dieses Plans beigetragen hat.

Wir wurden bereits von studentischer Seite gefragt, ob die Raumknappheit durch externe Anmietungen aufgelöst werden könnte. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das nicht zu beurteilen, da unklar ist, wie bspw. Sporthallen und ähnliche Einrichtungen im Frühjahr genutzt werden können. Definitive Zusagen sind schlichtweg im Moment nicht zu erhalten – gleichzeitig möchten wir Ihnen Planungssicherheit geben. Sollten sich durch externe Anmietungen entsprechende Möglichkeiten ergeben, würden wir natürlich prüfen, inwieweit wir sämtliche Klausuren in einer regulären Nachklausurenphase durchführen können.

Wichtig hierbei ist, dass es sich um einen Eventualplan handelt, der vor allem an zwei Bedingungen bzw. Annahmen hängt: Pandemie-Lage mit Teilpräsenzangebot und keine Möglichkeit externer Anmietungen. Sollte sich an einem der beiden Punkte etwas ändern, werden wir die Möglichkeiten – gerade auch im Dialog mit Ihrer Fachschaft – neu prüfen. Sollte sich jedoch bis zum 1. März 2021 keine neue Informationslage einstellen, würden wir – im Sinne der Planungssicherheit – an diesem Plan festhalten.

Wir wurden auch vielfach gefragt, weshalb wir nicht analog zum laufenden Semester vorgehen und die Nachklausurphase vor das Sommersemester legen. Hier ist die Antwort eindeutig: Die vorlesungsfreie Zeit vor dem Sommersemester ist deutlich kürzer als die vor dem Wintersemester. Nachklausuren sind primär für Studierende gedacht, die an der ursprünglichen Prüfung (bspw. aus gesundheitlichen Gründen) nicht teilnehmen konnten oder durchgefallen sind. Insbesondere für die letztgenannte Gruppe müssen die Klausuren vor einem Nachtermin korrigiert sein, und es sollte auch die Möglichkeit der Einsichtnahme gegeben sein, um aus den Fehlern des vorangegangenen Versuchs lernen zu können. Ein entsprechendes Zeitfenster ergibt sich vor dem Sommersemester leider nicht.

Was bedeutet das alles für Ihre Studienplanung? Wir empfehlen Ihnen, zunächst so zu planen, als ob alle Nachklausuren, die typischerweise in frühen Semestern geschrieben werden, am Ende des Sommersemesters – also gemeinsam mit den Hauptklausuren – stattfinden. Dies mag bedeuten, dass Sie möglicherweise auf das „Schieben“ der ein oder anderen Klausur verzichten, wobei die individuelle Entscheidung sicher von vielen Faktoren abhängt.

Wie immer gilt: Sobald wir spruchreife Neuigkeiten haben, halten wir Sie über die üblichen Kanäle auf dem Laufenden.

Wir hoffen, dass Sie nach dieser langen Nachricht unseren Ansatz nachvollziehen und Ihr Studium entsprechend planen können. Wir danken bereits jetzt für Ihr Verständnis! Leider erlauben die Zeiten keine einfachen Lösungen, aber bitte seien Sie versichert: Ihr Wohl hat oberste Priorität für uns!

Schon jetzt wünschen wir Ihnen – trotz aller Einschränkungen und Unsicherheiten – eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start in ein hoffentlich positives Jahr 2021!

Beste Grüße
Jörg Schlüchtermann (Dekan) und Friedrich Sommer (Studiendekan)

Eintrag vom 26.10.2020 [WiWi]

Verhaltensregeln für Präsenzveranstaltungen im Wintersemester 2020/2021

Liebe Studierende,

die Universität Bayreuth hat sich für das Wintersemester 2020/2021 für ein hybrides Lehrkonzept aus digitaler Lehre und aus Präsenzlehre entschieden. Der präsent abgehaltene Teil des Semesters steht dabei unter der Voraussetzung maximaler Eigenverantwortung. Wir als Lehrende sehen Sie dabei als mündige und verantwortungsbewusste Studierende und appellieren hiermit nachdrücklich an Ihre Vernunft. Bitte beachten Sie die Organisations- und Verhaltenshinweise und befolgen Sie die Anweisungen strikt! Nur wenn das erarbeitete Hygienekonzept penibel umgesetzt wird, ist eine dauerhafte Präsenzlehre überhaupt denkbar. Sollten Anweisungen nicht befolgt werden und/oder Infektionszahlen in kritischem Maße ansteigen, sind wir gezwungen, das hybride Lehrkonzept aufzugeben und in ein volldigitales Modell überzugehen. Helfen Sie mit, diesen Schritt für uns zu vermeiden. Nur gemeinsam können wir dieses Ziel erreichen. 

Die wichtigsten Verhaltensregeln haben wir für Sie einem Merkblatt zusammengefasst.

Trotz dieser erschwerten Bedingungen gehen wir fest von einer lohnenden Lehr- und Lernerfahrung im Wintersemester 2020/2021 aus. Wir freuen uns, Sie wieder persönlich willkommen heißen zu dürfen.

Beste Grüße
Friedrich Sommer

Eintrag vom 19.10.2020 [WiWi]

Anmeldung zu Präsenzveranstaltungen im Wintersemester 2020/2021

Liebe Studierende,

am 12. Oktober hatte ich Sie über die Formate der Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2020/2021 informiert. Ich hoffe, dass Sie weiterhin bei guter Gesundheit sind und sich auf den Beginn des Wintersemesters freuen.

In den nächsten Tagen wird die Anmeldung zu den einzelnen Veranstaltungsterminen für Präsenzveranstaltungen in cmlife über den Button „TEILNEHMEN“ möglich sein. So können Sie sich einen Platz „buchen“. Bitte beachten Sie, dass vor dem Hintergrund einer möglichen Kontaktnachverfolgung diese Buchung zwingend erforderlich ist, um an einer Präsenzveranstaltung teilnehmen zu können.

In Veranstaltungen, bei denen die Anzahl möglicher Studierender die Anzahl an verfügbaren Plätzen übersteigt, wird es ein rollierendes System geben. Was bedeutet das? Wenn bspw. alle Plätze für die erste Sitzung bereits belegt sein sollten, empfehlen wir Ihnen die Anmeldung für die zweite Sitzung (sobald diese zur Anmeldung freigeschaltet wurde). Wenn alle Interessierten einmal zum Zuge gekommen sind, können die Lehrstühle die für die erste Sitzung Angemeldeten wieder für eine weitere Anmeldung freischalten. So wird erreicht, dass die zur Verfügung stehenden Plätze möglichst gerecht und dabei auch möglichst vollständig belegt werden können.

Ihre Sicherheit und Ihre Gesundheit liegen uns sehr am Herzen. Deshalb haben wir Hygienekonzepte für den Aufenthalt auf dem Campus und speziell die wirtschaftswissenschaftlichen Präsenzveranstaltungen entwickelt. Nur wenn wir alle uns daran halten, kann das ambitionierte Vorhaben „Präsenzveranstaltungen“ gelingen. Deshalb bitten wir dringend um die Beachtung dieser Regeln. In den Konzepten werden Sie u. a. sehen, dass für den Fall der Kontaktdatenermittlung QR-Codes in den Veranstaltungsräumen angebracht sind. Sie können Ihre Anmeldung beschleunigen, wenn Sie bereits vorab die App „UniNow“ installieren. Die Registrierung über die App ist ein wenig komfortabler als die Web-basierte Registrierung, die ebenfalls möglich ist. Die App-Installation ist aber natürlich freiwillig. Außerdem empfehlen wir die (natürlich ebenfalls freiwillige) Nutzung der „Corona-Warn-App“.

Wir wünschen Ihnen einen guten und vor allem gesunden Start in das hybride Wintersemester 2020/2021.

Beste Grüße
Friedrich Sommer

Eintrag vom 12.10.2020 [WiWi]

Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2020/2021

Liebe Studierende,

die Hochschulleitung hat für das Wintersemester 2020/2021 ein „Präsenzsemester mit unterschiedlich starken digitalen Anteilen“ angekündigt. Was verbirgt sich hinter dieser Formulierung? Welche Veranstaltungen werden als Präsenzveranstaltungen, als reine Online-Veranstaltungen oder als hybride Veranstaltungen, also als Kombination von Präsenz- und Online-Veranstaltungen, angeboten? Inzwischen ist die Planung abgeschlossen, die leider deutlich länger gedauert hat, als wir alle uns gewünscht haben. Somit kann ich Ihnen nun die lang ersehnten Informationen weitergeben.

Welche Veranstaltungen in welcher Form angeboten werden, können Sie cmlife entnehmen. Hierzu möchte ich Ihnen einige Hinweise geben:

  • Wenn Sie bei einer Veranstaltung unter „Termine & Anmeldung“ Raumangaben sehen, dann gibt es ein Präsenzangebot. Aufgrund der Hygienemaßnahmen, die wir im Interesse Ihrer Sicherheit und Gesundheit sehr ernst nehmen, können im Moment Hörsäle und Seminarräume nicht ansatzweise vollständig belegt werden. Für wenige Personen wird also viel Platz benötigt. Daraus ergibt sich, dass insbesondere bei großen Veranstaltungen nicht alle von Ihnen in Präsenzform teilnehmen können. Sie werden sich in Veranstaltungen „einbuchen“ können, worüber ich Sie noch zu einem späteren Zeitpunkt informieren werde.
  • Wenn Sie bei einer Veranstaltung ein farblich hinterlegtes Badge „Online-Kurs“ sehen, wird es ein digitales Angebot (entweder ergänzend oder ausschließlich) geben. Wenn Sie daraufklicken, werden Sie zu einem Punkt weitergeleitet, an dem Sie nähere Informationen zum Online-Angebot erhalten (bspw. e-Learning-Kurs oder Informationsdokument des Lehrstuhls).
  • Im Reiter „Inhalte“ ist im Feld „Teilnahmekriterien & Anmeldung“ ein Informationstext zu finden, der den Charakter der Veranstaltung beschreibt und auf nähere Informationen verweist.

Sollten Sie bei einer Lehrveranstaltung keine dementsprechenden Informationen finden (was sehr selten vorkommen sollte), empfehlen wir Ihnen die direkte Nachfrage beim entsprechenden Lehrstuhl.

Aufgrund der durch die Abstandsregeln sehr angespannten Raumsituation werden weiterhin viele Veranstaltungen in einem digitalen Format stattfinden müssen. Sie werden sehen, dass insbesondere Erstsemester im Bachelor und auch im Master Priorität für Präsenzveranstaltungen erhalten haben. Dies ist besonders wichtig, um sich zu Beginn des Studiums vernetzen und einen guten Start in das Studium finden zu können. Wir sind nach den weit überwiegenden positiven Erfahrungen des Sommersemesters 2020 aber sehr optimistisch, Ihnen allen eine gute Studienerfahrung zu ermöglichen.

Ihre Gesundheit und Ihre Sicherheit liegen uns am Herzen. Deshalb bitten wir Sie um Ihre Mithilfe: Bitte beachten Sie die verbindlichen Regeln der Universität Bayreuth für den Aufenthalt am Campus.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das Wintersemester 2020/2021 und freuen uns, Sie endlich wieder persönlich am Campus treffen zu können!

Beste Grüße
Friedrich Sommer

Eintrag vom 20.08.2020 [RW]

Dritte Änderungssatzung der Corona-Satzung

Am 17.08.2020 wurde die Dritte Änderungssatzung zur Satzung zur Erweiterung und Änderung der Prüfungs- und Studienordnungen, Promotions- und Habilitationsordnungen aufgrund der Corona-Pandemie an der Universität Bayreuth (Corona-Satzung) veröffentlicht. Aktuelle konsolidierte Coronasatzung finden Sie hier.


Eintrag vom 19.08.2020 [WiWi]

Abgabeform für wissenschaftliche Arbeiten

Liebe Studierende,

am 17. März 2020 hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass die Abgabe von wissenschaftlichen Arbeiten (Seminar-, Bachelor-, Master- und WiWiZ-Arbeiten) in ausschließlich digitaler Form erfolgen kann, solange die Geschäfte in Deutschland geschlossen sind und Sie deshalb nicht die Dienste eines Copy Shops in Anspruch nehmen können.

Aufgrund der Wiedereröffnung der Geschäfte ist ab sofort die Form der Abgabe gemäß den Regelungen der geltenden Prüfungs- und Studienordnungen wieder verpflichtend.

Am 17. März 2020 hatte ich darauf hingewiesen, dass die Papierversionen nach Wiederöffnung der Geschäfte nachzureichen sind. Sollten Sie von der Möglichkeit der rein digitalen Abgabe Gebrauch gemacht und bislang noch keine Papierversionen nachgereicht haben, müssen Sie dies bitte bis zum 30. September 2020 nachholen. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

Beste Grüße
Friedrich Sommer

Eintrag vom 06.08.2020 [Jura/WiWi]

Corona-bedingte Anpassung des BayHSchG - Semester / Fachsemester + Regelstudienzeit

Liebe Studierende,

der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung Anfang Juli mit Wirkung vom 20. April 2020 (mithin rückwirkend) einen neuen Art. 99 in das BayHSchG aufgenommen, welcher „Bestimmungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie“ enthält (Presseerklärung des StMWK).

Nachtrag 10.08.Eine Zusammenfassung dieser Regelungen für die Universität Bayreuth finden Sie auf den Seiten des zentralen Prüfungsamts: https://www.uni-bayreuth.de/de/studium/pruefungsamt/index.html.

Zum Thema Fachsemester und Regelstudienzeit gilt daher Folgendes:Einklappen

 

1) Nach dem neuen Art. 99 Abs. 1 BayHSchG1 gilt nunmehr einheitlich,

„dass das Sommersemester 2020 in Bezug auf die in Prüfungsordnungen festgelegten Regeltermine und Fristen nicht als Fachsemester gilt. Dies bedeutet, dass sich diese automatisch um ein Semester verlängern, wenn sie an das Erreichen bestimmter Fachsemester bzw. der Regelstudienzeit anknüpfen. […]

Damit entstehen Studentinnen und Studenten, die im Sommersemester 2020 in einen Studiengang immatrikuliert und nicht beurlaubt sind, keine Nachteile, wenn sie aufgrund der Sondersituation im Sommersemester 2020, die sich auf ihr gesamtes weiteres Studium auswirken kann, prüfungsrechtliche Regeltermine und Fristen nicht einhalten können. Gleichzeitig wird so im Hinblick auf die zu erwartende Vielzahl der Fälle eine aufwändige Einzelfallprüfung durch die Hochschulen vermieden. Im Übrigen bleibt es dabei, dass im Sommersemester 2020 angebotene und von Studentinnen und Studenten abgelegte Prüfungen regulär gewertet werden.“ (LT-Drs. 18/8544, S. 7 f.)

Werden demnach in den Prüfungs- und Studienordnungen Regeltermine und Fristen an das Semester geknüpft, ist das Sommersemester als eine Art „Nullsemester“ zu werten. Diese „Fristverlängerung“ tritt automatisch ein, ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. 

2)  Weiter legt der neue Art. 99 Abs. 2 BayHSchG2 eine Verlängerung der „individuellen Regelstudienzeit“ fest:

„Die Regelstudienzeit ist die Studienzeit, in der im Regelfall bei einem normalen Studienverlauf ein Hochschulabschluss erworben werden kann. Nach der Regelstudienzeit richtet sich daher unter anderem die Gestaltung der Studienordnung, die Sicherstellung des Lehrangebots und die Gestaltung des Prüfungsverfahrens. Für alle Studentinnen und Studenten, die im Sommersemester 2020 in einen Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert und nicht beurlaubt sind, kann trotz der Anstrengungen der Hochschulen, ein möglichst umfassendes Studienangebot bereitzustellen, nicht von einem normalen Studienverlauf ausgegangen werden. Es gebietet sich daher, diese Sondersituation ergänzend zu den konkreten prüfungsrechtlichen Sonderregelungen des Abs. 1 hinaus, auch im Hinblick auf die Frage, ob sie ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit abschließen konnten, abzubilden.

Mit Satz 1 wird das in Nordrhein-Westfalen bestehende Rechtsinstitut der „individuellen Regelstudienzeit“ punktuell auch für bayerische Studentinnen und Studenten nutzbar gemacht, um für diese insbesondere eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer zu erreichen. Dies ist möglich, da das BAföG bei der Förderungshöchstdauer an das jeweilige Landesrecht anknüpft.“ (LT-Drs. 18/8544, S. 8)

3) Legen die Prüfungs- und Studienordnungen hingegen Fristen unabhängig vom Semester fest, findet Art. 99 Abs. 1 BayHSchG keine Anwendung. Bspw.:

„§ 18 Abs. 4 S. 1 SPO BWL BSc:

1Werden die fehlenden Prüfungen aus vom Studierenden zu vertretenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres nach der in Abs. 3 Satz 1 festgelegten Frist bestanden oder sind die Wiederholungsmöglichkeiten vorher ausgeschöpft, so ist die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden.“

 

„§ 19 Abs. 1 S. 3 SPO Biologie BSc:

Die Wiederholungsprüfung ist in der Regel innerhalb von sechs Monaten, spätestens im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters abzulegen.“

 

„§ 2 Abs. 6 S. 2 SPO Geographie BSc:

Bei Nichtbestehen der Modulprüfung muss jede Wiederholungsprüfung innerhalb von sechs Monaten angetreten werden.“

Diese exemplarisch aufgelisteten Vorschriften stehen nicht unmittelbar mit dem Fachsemester im Zusammenhang, sondern legen allgemein eine Frist fest. 

Die „Corona-Satzung“ sieht für diese Konstellation nunmehr eine gesonderte Regelung in § 7 vor, wodurch auch diese Fristen automatisch um die Zeit des Sommersemesters 2020, mithin 6 Monate, verlängert werden:

§7 Wiederholungsprüfungen

1Legen die Prüfungs- und Studienordnungen für die Wiederholung von Prüfungen eine zeitliche Frist fest und beginnt bzw. läuft diese Frist im Sommersemester 2020, wird diese Frist um sechs Monate verlängert. 2Soweit Art. 99 Abs. 1 oder 2 BayHSchG die Verlängerung von Fristen vorgibt, sind die dort getroffenen Regelungen abschließend.

[1] Art. 99 Abs. 1 BayHSchG: „In Bezug auf die in den für Studiengänge maßgeblichen Prüfungsordnungen nach Art. 61 Abs. 2 Satz1 und Abs. 8 festgelegten Regeltermine und Fristen gilt das Sommersemester 2020 nicht als Fachsemester.“

[2] Art. 99 Abs. 2 BayHSchG: „1Für die im Sommersemester 2020 in einem Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. 2Soweit Abs. 1 die Verlängerung von Fristen vorgibt, sind die dort getroffenen Regelungen abschließend.“


Eintrag vom 06.08.2020 [WiWi]

Klausureinsicht über cmlife

Liebe Studierende,

ab diesem Semester findet die Klausureinsicht für die Bachelor- und Masterstudiengänge BWL, Economics, Gesundheitsökonomie, History & Economics, IWE, IWG und Wirtschaftsingenieurwesen digital über cmlife statt.

Die Nachklausuren des Wintersemesters 19/20 werden nach und nach bis spätestens Ende August freigegeben. 

Bitte beachten Sie: Für die Einsicht über cmlife müssen Sie über eduroam oder VPN eingeloggt sein.


Die Einsicht finden Sie in cmlife unter „Module und Leistungen“.
cmlife

Eintrag vom 28.07.2020 [WiWi]

Nachklausurenphase Sommersemester 2020

Liebe Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Fachsäule,

im Moment erreichen uns viele Nachfragen, wann die wirtschaftswissenschaftlichen Nachklausuren zum Sommersemester 2020 stattfinden werden. Inzwischen ist das Vorgehen universitätsweit abgestimmt, so dass ich Ihnen nun Auskunft geben kann.

Mit der Hochschulleitung wurden verschiedene Möglichkeiten für die Durchführung der Nachklausuren diskutiert. Wie Herr Vizepräsident Huber in der letzten Woche geschrieben hat, werden im Wintersemester ausgewählte Veranstaltungen in Präsenzform stattfinden. Durch die „Corona-Belegung“ der Räume ergibt sich bereits aus kleinen Personenzahlen ein immenser Raumbedarf. Gleichzeitig beginnt das Semester später. Deshalb besteht im Moment keine Chance, Nachklausuren in der Vorlesungszeit durchzuführen.

Damit sind zwei Optionen verblieben, nämlich die Durchführung vor dem Vorlesungsbeginn und die Kombination von Nach- und Hauptklausurenphase zu einer großen Klausurenphase nach dem Ende der Vorlesungszeit in den Monaten Februar und März. Die Bündelung der Klausuren nach der Vorlesungszeit würde dem ursprünglichen Ziel der Nachklausuren, den bspw. durch Krankheit Verhinderten die Chance einer zeitnahen Wiederholung einzuräumen, nur eingeschränkt gerecht werden. Vor allem aber wurde diese Möglichkeit aufgrund der außergewöhnlich hohen Belastung für Sie verworfen. Da die Vorlesungszeit im Sommersemester 2021 nach heutigem Wissen normal beginnen soll, hätten die Klausuren ungewöhnlich kompakt gelegt werden müssen, so dass Sie in kurzer Zeit eine große Anzahl an Klausuren hätten schreiben müssen.

Deshalb wurde universitätsweit festgelegt, dass die Nachklausuren in der Zeit vom 5. bis zum 25. Oktober geschrieben werden. Im Moment wird der Klausurplan für diese Nachklausurenphase erstellt. Da dieser jedoch universitätsweit abgestimmt werden muss, ist es möglich, dass die genauen Termine der einzelnen Klausuren erst Anfang September feststehen. Wir werden die Termine natürlich schnellstmöglich veröffentlichen und können vorher leider auch nichts zur Terminierung einzelner Klausuren sagen. Wir planen, dass die Ergebnisse der aktuellen Hauptklausurenphase vor den Nachklausuren veröffentlicht werden und auch eine Einsicht stattfinden kann.

Uns allen ist bewusst, dass diese ungewöhnlich gelegene Nachklausurenphase für einige von Ihnen ungünstig ist, beispielsweise beim Absolvieren von Praktika. Allerdings gehen wir fest davon aus, dass diese Terminierung die insgesamt beste Option ist.

Im Moment laufen die Planungen für die Lehrveranstaltung des Wintersemesters, erneut in Abstimmung mit allen Fakultäten am Campus. Sobald es einen verabschiedeten Plan für die wirtschaftswissenschaftliche Fachsäule gibt, werde ich mich erneut über diesen Kanal melden.

Erst einmal wünsche ich Ihnen viel Erfolg für die aktuelle Klausurenphase und weiterhin gute Gesundheit!


Beste Grüße

Friedrich Sommer
Studiendekan Wirtschaft


Eintrag vom 09.07.2020 [Jura/WiWi]

Hinweise zu Online-Klausuren über WISEflow

Um einen reibungslosen Klausurablauf zu gewähren, ist es dringend erforderlich, dass Sie sich vorab mit dem System WISEflow vertraut machen. Nutzen Sie hierfür die Demoflows und lesen Sie den Leitfaden im WISEflow-e-Learning-Kurs https://elearning.uni-bayreuth.de/course/view.php?id=26571. Nehmen Sie unbedingt auch an ggf. angebotenen Probeklausuren teil.

Um an der WISEflow-Klausur teilnehmen zu können, müssen Sie sich zwingend vorab bereits in WISEflow eingeloggt haben. Geschieht dies nicht bis zum Ablauf der Klausuranmeldefrist, werden Sie automatisch von der Online-Klausur abgemeldet und zur Präsenzklausur angemeldet.



Eintrag vom 03.07.2020 [WiWi]

Durchführung der Präsenz-Hauptklausuren des Sommersemesters 2020

Liebe Studierende, 

auch für die bald beginnende Phase der Hauptklausuren wird es erneut umfangreiche Maßnahmen zum Infektionsschutz geben (müssen). Es werden im Wesentlichen die Maßnahmen sein, die Sie schon von den Nachklausuren des Wintersemesters 2019/2020 kennen.

Aufgrund der besonderen Maßnahmen zum Infektionsschutz ist die Klausurdurchführung deutlich komplizierter, als wir es aus früheren Semestern gewohnt sind und sicher auch als uns allen lieb ist. Dass wir Sie neben dem „normalen Stress“ einer Klausur auch noch mit Infektionsschutz behelligen müssen, tut uns sehr leid. Gleichzeitig stehen wir unter strenger Aufsicht der Behörden. Wenn es zu Problemen kommt, wäre es möglich, dass weitere Klausuren nicht stattfinden können.

Ein aktualisiertes Merkblatt in deutscher und englischer Sprache enthält alle Informationen zur Durchführung. Dieses Blatt wird Ihnen vom Prüfungsamt – zusammen mit Ihrer Raum- und Sitzplatzzuweisung – für jede Klausur zugesandt. Damit Sie sich schon einmal damit vertraut machen können, stellen wir Ihnen die Dokumente vorab zur Verfügung.

Studierende, die Ihren Studierendenausweis in diesem Semester noch nicht validiert haben, können sich in den Klausuren mit einem gültigen Personalausweis oder gültigem Reisepass ausweisen.

Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Mitarbeit und wünschen Ihnen viel Erfolg für die Klausuren!

Beste Grüße

Friedrich Sommer
Studiendekan Wirtschaft


Eintrag vom 03.07.2020 [WiWi]

Fristverlängerungen für Seminar- und Abschlussarbeiten enden zum 4.September

Liebe Studierende, 

in den letzten Monaten wurden die Fristen für Seminar- und Abschlussarbeiten mehrfach verlängert.

Inzwischen haben sich viele Dinge zum Positiven entwickelt. So ist der Zugriff auf den physischen Bestand der RW-Bibliothek wieder möglich, und zahlreiche Angebote für den Online-Zugriff auf Literatur und anderweitige Daten konnten etabliert werden. Aus diesem Grund sieht das zentrale Prüfungsamt der Universität Bayreuth keine „pauschale Verlängerung“ von wissenschaftlichen Arbeiten mehr vor. Somit sollen die Fristen wieder laufen.

Die Fristen wurden zum 15. März 2020 ausgesetzt. Für viele von Ihnen war dies ungefähr einen Monat vor der Abgabe Ihrer Seminararbeiten. Würden die Fristen sofort wieder zu laufen beginnen, müssten Sie möglicherweise mitten in der Klausurphase Ihre Arbeiten abgeben. Das möchten wir natürlich vermeiden und Ihnen auch eine Erholungsphase nach der letzten Klausur ermöglichen. Deshalb enden die pauschalen Verlängerungen für Seminar- und Abschlussarbeiten zum 4. September 2020. Die Zeit, die Sie also ab dem 15. März 2020 bis zur Abgabe gehabt hätten, beginnt nun nach dem 4. September 2020. Ich habe die Lehrstühle gebeten, Sie über die individuellen Abgabefristen bei Seminaren zu informieren, bei Abschlussarbeiten können Sie dies in CampusOnline sehen.

Natürlich kann es individuell gute Gründe für eine weitere, dann jedoch individuelle Verlängerung, geben. Aufgrund der aktuellen Lage wird hier ein großzügiges Vorgehen angestrebt.

Bitte beachten Sie, dass die Lehrstühle einige Tage benötigen werden, um alle Abgabefristen anzupassen, da es sich um einen komplett händischen Prozess handelt. Bitte sehen Sie diesbezüglich von Anfragen bei den Lehrstühlen ab. Sollten Sie auf eine entsprechende Frist zulaufen und keine Anpassung vorgenommen sein, dürfen Sie darauf vertrauen, dass der Inhalt dieses Schreibens gilt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich zur Verfügung.

Beste Grüße

Friedrich Sommer
Studiendekan Wirtschaft

Eintrag vom 01.07.2020 [Jura/WiWi]

Satzungsänderung der Satzung zu Prüfungs- und Lehrveranstaltungen im Kontext der Corona-Krise

Heute wurde die Satzung zur Änderung der Satzung zur Erweiterung und Änderung der Prüfungsformen bzw. Formen der Lehrveranstaltungen in Prüfungs- und Studienordnungen, Promotions- und Habilitationsordnungen an der Universität Bayreuth veröffentlicht. Die konsolidierte Fassung der Coronasatzung vom 30.6.2020 hier.


Eintrag vom 19.06.2020 [WiWi]

Hauptklausuren des Sommersemesters 2020

Liebe Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Fachsäule,, 

der Terminplan für die Hauptklausuren des Sommersemesters ist nun online verfügbar. Für Bayreuther Verhältnisse sind wir relativ spät, was die Veröffentlichung betrifft. Dies hat jedoch wichtige Gründe. Im Vergleich zu den Nachholklausuren benötigen wir deutlich mehr Raumkapazitäten. Und im Gegensatz zum Nachholtermin im Mai/Juni schreiben auch alle anderen Fakultäten ebenfalls Klausuren. Deshalb mussten am Campus bislang nicht vorgesehene Räume für Klausuren teils händisch vermessen werden. Auch musste die externe Anmietung von Räumen mit entsprechend länger andauernden Verhandlungen geprüft werden. Zugleich war Bewegung in der Diskussion um die Maßnahmen zum Infektionsschutz, so dass letztlich komplett neu geplant werden musste. Wir wollten auf keinen Fall den Abbruch der Klausurphase wegen Mängeln beim Infektionsschutz riskieren.

Wir hatten ja bereits angekündigt, dass die Klausurphase so terminiert sein würde, als ob wir die zwei zusätzlichen Semesterwochen nicht hätten. Mit einem Klausurbeginn am 24. Juli folgen wir dem üblichen Schema insofern genau.

Bitte wundern Sie sich nicht, dass im Plan keine Uhrzeiten und keine Räume vermerkt sind. Diese werden nachgereicht.

Für die Hauptklausurenphase gibt es ein Hygienekonzept, das im Wesentlichen identisch zu dem der Nachklausurenphase sein wird. Geringfügige Aktualisierungen ergeben sich voraussichtlich aus neu hinzugekommenen Räumen. Das Konzept werden Sie aber erneut rechtzeitig erhalten. An dieser Stelle darf ich Ihnen herzlich dafür danken, dass Sie das Hygienekonzept im Rahmen der Nachklausuren so diszipliniert befolgt haben.

Auch für einige Hauptklausuren wird es wieder das freiwillige Angebot von Online-Klausuren über das Prüfungssystem WISEflow geben. Dieses Angebot ist jeweils im Klausurenplan vermerkt. Im Rahmen der Nachklausurenphase hatte ich meine Überlegungen zur Abwägung von Präsenz- und Online-Prüfung relativ ausführlich weitergegeben. Hier hat sich aus meiner Sicht nichts geändert, so dass Sie die Ausführungen dazu im entsprechenden Teil der Corona-FAQs der RW-Fakultät finden. In diesem Betrag finden Sie auch den Link zum e-Learning-Kurs mit weiterführenden Informationen zu WISEflow. Für alle Klausuren in der Hauptklausurenphase werden wir 15 Minuten als technische Rüstzeit zusätzlich zur Bearbeitungszeit der Klausur vorsehen.

Bitte beachten Sie auch für die Hauptklausurenphase: Eine Anmeldung im System WISEflow ist keine Anmeldung zur Klausur. Es handelt sich hier nur um einen unverbindlichen Test, der auch nicht bewertet wird. Hierzu noch eine Bitte bzw. ein Hinweis: Wenngleich das System recht benutzerfreundlich ist, ist es ausgesprochen wichtig, sich mit allen Details (vor allem auch dem Abfotografieren von Papierlösungen) intensiv vor der Prüfung zu beschäftigen. WISEflow-Klausuren werden immer mit der gleichwertigen Option einer Präsenzklausur angeboten. Hier haben Sie die freie Entscheidung. 

Neben den WISEflow-Klausuren werden auch (wenige) sog. „Take Home Exams“ angeboten, bei denen über E-Learning eine Aufgabenstellung verbreitet und hinterher von Ihnen eine Lösung hochgeladen bzw. per E-Mail versandt wird. Bei Take Home Exams wird keine Präsenzoption angeboten. Sollte im Klausurenplan weder auf WISEflow noch auf ein Take Home Exam hingewiesen werden, handelt es sich ausschließlich um eine reguläre Präsenzklausur.

Die Anmeldung zur jeweiligen Klausur wird spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin freigeschaltet. Für alle Klausuren – egal ob Präsenz- oder Online-Klausur – gilt: Eine An- und Abmeldung ist bis 7 Tage (nicht 5 Tage wie bei den Nachklausuren) vor dem Klausurtermin möglich. Somit ist auch eine Ummeldung zwischen den Prüfungsformen (Präsenzklausur <-> Online-Klausur) ebenfalls bis zu 7 Tage vor dem Klausurtermin möglich. Die exakten und ausschließlich verbindlichen Termine zu An-, Ab- und Ummeldung können Sie – wie immer – cmlife oder CAMPUSOnline entnehmen.

Das Team des Studiendekanats wünscht Ihnen jeden erdenklichen Erfolg für die anstehende Klausurenphase!

Beste Grüße
Friedrich Sommer
Studiendekan Wirtschaft

Eintrag vom 19.06.2020 [WiWi]

Klausureinsicht

Liebe Studierende, 

aufgrund der Corona-Pandemie kann eine Klausureinsicht vor Ort weiterhin nicht durchgeführt werden.

Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften bietet Studierenden der Bachelor- und Masterstudiengänge Betriebswirtschaftslehre, Economics, Gesundheitsökonomie, Internationale Wirtschaft und Entwicklung, Wirtschaftsingenieurwesen, Internationale Wirtschaft & Governance und History & Economics die Möglichkeit, ihre bestandenen Klausuren des WS 2019/20 elektronisch einzusehen.

Um die elektronische Klausureinsicht nutzen zu können, müssen Sie das Antragsformular ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben bis spätestens 5. Juli 2020 übermitteln.

Die Übersendung per E-Mail an pruefungsamt.wiwi@uni-bayreuth.de ist ausreichend.

Der Klausurversand erfolgt ca. 2 Wochen nach Antragseingang an Ihre E-Mail-Adresse bei der Universität Bayreuth.

Ihr Prüfungsamt Wirtschaft


Eintrag vom 23.05.2020 [WiWi]

Ausweisdokument für Präsenzklausuren


Liebe Studierende, 

zu den Präsenzklausuren kam die Frage auf, ob man auch ohne validierten Studierendenausweis teilnehmen könnte.

Dazu noch einige knappe Hinweise:

  • Der Identitätsnachweis ist in der aktuellen Lage besonders wichtig. Es geht hier auch darum, im Sinne des Infektionsschutzes den Nachweis zu führen, wer vor Ort war.
  • Deshalb ist die Teilnahme an einer Klausur ohne Studierendenausweis oder amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) nicht möglich. Teilweise wurde es in der Vergangenheit so gehandhabt, dass Studierende ohne Ausweis „unter Vorbehalt“ geschrieben und das Ausweisdokument später nachgereicht haben. Das geht nun – aus Gründen des Infektionsschutzes – nicht mehr.
  • Sollten Sie einen Studierendenausweis haben, der noch nicht validiert ist, bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und wünschen viel Erfolg bei den anstehenden Klausuren!

Beste Grüße
Friedrich Sommer
Studiendekan Wirtschaft



Eintrag vom 18.05.2020 [WiWi]

Wichtige Informationen zur Durchführung der wirtschaftswissenschaftlichen Nachklausuren


Liebe Studierende, 

in der nächsten Woche beginnen nun endlich die Nachklausuren des Wintersemesters 2019/2020. Nach intensiven Vorbereitungen können wir Ihnen auch Näheres zur Durchführung der Klausuren mitteilen. Diese ist aufgrund der besonderen Maßnahmen zum Infektionsschutz deutlich komplizierter, als wir es gewohnt sind und sicher auch als uns allen lieb ist. Dass wir Sie neben dem „normalen Stress“ einer Klausur auch noch mit Infektionsschutz behelligen müssen, tut uns sehr leid. Gleichzeitig stehen wir unter strenger Aufsicht der Behörden. Wenn es zu Problemen kommt, wäre es möglich, dass weitere Klausuren nicht stattfinden können.

Aus diesem Grund haben wir für Sie ein Merkblatt in deutscher und englischer Sprache verfasst, das alle Informationen zur Durchführung enthält. Dieses Blatt wird Ihnen vom Prüfungsamt – zusammen mit Ihrer Raum- und Sitzplatzzuweisung – für jede Klausur zugesandt. Damit Sie sich schon einmal damit vertraut machen können, stellen wir Ihnen die Dokumente vorab zur Verfügung.

Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Mitarbeit und wünschen Ihnen natürlich – neben der guten Gesundheit, die im Moment allerorten gewünscht wird – ganz viel Erfolg bei den Nachklausuren!

Beste Grüße

Friedrich Sommer
Studiendekan Wirtschaft


Nachtrag vom 20.05.2020

Studierende, die Ihren Studierendenausweis in diesem Semester noch nicht validiert haben, können sich in den Klausuren mit einem gültigen Personalausweis oder gültigem Reisepass ausweisen.

Eintrag vom 18.05.2020 [WiWi]

Keine parallelen Präsenzprüfungen zu „Wirtschaftsrecht II“, „Wirtschaftsrecht II für Lehramt“ und weiteren Prüfungen bestimmten Typs


Liebe Studierende, 

Frau Professorin Schmidt bat mich darum, die folgende Information zu den Prüfungen „Wirtschaftsrecht II“ und „Wirtschaftsrecht II für Lehramt“ weiterzugeben:

Bitte beachten Sie: Es gibt keine parallele Präsenzprüfung zu „Wirtschaftsrecht II“ und „Wirtschaftsrecht II für Lehramt“! 

In den "Corona-FAQs-RW" (Eintrag vom 13.05.) heißt es, dass zu jeder Online-Klausur auch eine korrespondierende Präsenzklausur angeboten wird. Dies bezieht sich allerdings ausschließlich auf die Online-Klausuren mittels WISEflow. Grund dafür ist unter anderem, dass es sich bei WISEflow um ein neu eingeführtes, Ihnen bisher unbekanntes, System handelt. Insbesondere die Webcam-Überwachung dürfte für viele von Ihnen ungewohnt sein.  Daher überlassen wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt gerne die Auswahl.

Bei den Nachprüfungen für „Wirtschaftrecht II“ und „Wirtschaftsrecht II für Lehramt“ wird kein solches System verwendet, somit ist hier auch keine korrespondierende Präsenzprüfung erforderlich.

Auch bei weiteren Prüfungen dieses Typs (auch von anderen Themenstellern) kann es sein, dass keine parallele Präsenzprüfung angesetzt ist. Ob dies auf eine Prüfung zutrifft, können Sie dem Prüfungsplan entnehmen.

Frau Professorin Schmidt und ich wünschen Ihnen viel Erfolg für die Klausuren!

Beste Grüße

Friedrich Sommer
Studiendekan Wirtschaft

Eintrag vom 14.05.2020 [WiWi]

Online-Klausuren mit WISEflow



Liebe Studierende, 

aufgrund einiger Nachfragen, die uns über die Fachschaft erreicht haben, möchten wir noch ergänzende Hinweise zu elektronischen Prüfungen mit WISEflow geben:

  • Aufgrund der sog. „Corona-Satzung“ der Universität Bayreuth gelten Prüfungsversuche mit WISEflow als ganz reguläre Prüfungsversuche.
  • Auf die Frage „Was passiert, wenn meine Technik streikt?“ finden Sie im Dokument „WISEflow- Leitfaden für Studierende UBT“ im E-Learning-Kurs „WISEflow - Informationen für Studierende“ alle Antworten.

Beste Grüße

Friedrich Sommer
Studiendekan Wirtschaft

Eintrag vom 13.05.2020 [WiWi]

Online-Klausuren



Liebe Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Fachsäule, 

wie Sie den Informationen im Klausurplan bereits entnehmen konnten, werden einige Klausuren der Nachklausurenphase zusätzlich als Online-Prüfungen angeboten. Einige von Ihnen haben uns genau um diese Möglichkeit gebeten. Nachdem nun die technischen und auch die rechtlichen Rahmenbedingungen (vor allem durch die sog. „Corona-Satzung“ der Universität Bayreuth) geklärt sind, freuen wir uns, bereits zu ersten Klausuren der Nachklausurenphase eine entsprechende Online-Prüfung anbieten zu können.

Es handelt sich hierbei um ein freiwilliges Angebot. Zu jeder angebotenen Online-Klausur wird eine korrespondierende Präsenzklausur angeboten. Beide Prüfungsformen enthalten grundsätzlich die gleichen Inhalte, die aber aufgrund der unterschiedlichen Bearbeitungsform in der Darstellung ein wenig abweichen können.

Wahrscheinlich fragen Sie sich, ob die Präsenzklausur gegenüber der Online-Prüfung vorzuziehen ist (oder umgekehrt). Inhaltlich können wir Ihnen versichern, dass keine Prüfungsform leichter oder schwerer als die andere ist. Möglicherweise sehen Sie für sich persönlich jedoch Vorteile bei Ihrer „individuellen Logistik“ oder Ihren ganz persönlichen Vorlieben. Bei der Präsenzklausur unterliegen wir behördlich angeordneten „Sonderbedingungen“ zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie. Dazu gehören strenge Einlasskontrollen und ein genau festgelegtes Einlassprozedere einschließlich Symptom-Check und Desinfektion. Somit müssen Sie vor der Klausur einige Zeit einplanen, zumal voraussichtlich individuelle Einlasszeiten zur Vermeidung von Schlangenbildung zugewiesen werden. Auch gehen wir aktuell von einer Maskenpflicht aus, wobei genaue Richtlinien für die Präsenzklausuren noch behördlich folgen werden, auf die wir keinen Einfluss haben. Wir werden alles tun, um für Ihre Sicherheit und Gesundheit zu sorgen. Trotzdem besteht natürlich die Möglichkeit, dass eine Infizierte oder ein Infizierter im Prüfungsraum ist, was für die gesamte Prüfungskohorte eine Quarantänepflicht auslösen könnte. Deshalb könnte die Online-Prüfung weniger aufwendig im Hinblick auf die Rahmenbedingungen sein. Um an der Online-Prüfung teilzunehmen, werden Sie der durchgehenden Aktivierung einer Webcam während der Prüfung zustimmen. Wenn Sie dies als unangenehm empfinden, könnten Sie die Präsenzklausur attraktiver finden. Außerdem haben viele von Ihnen Routine im Schreiben von Präsenzklausuren entwickelt, so dass Sie einen Zeitnachteil bei der Online-Prüfung vermuten. Tatsächlich kann bspw. der Login im elektronischen Prüfungssystem etwas länger dauern als das Aufschlagen des Klausurhefts. Für diese Möglichkeit sehen wir allerdings eine „technische Rüstzeit“ von 7 Minuten zusätzlich zur Klausurzeit vor, die den zeitlichen Mehraufwand kompensiert.

Im Ergebnis ist aber klar: Die Wahl zwischen Präsenz- und Online-Klausur ist eine individuelle und ganz persönliche Entscheidung. Dies ist auch einer der Gründe, weshalb es zu jeder Online-Klausur eine gleichzeitige Präsenzklausur gibt.

Online-Klausuren werden mit Hilfe der Software „WISEflow“ durchgeführt. In einer geschützten Browser-Umgebung können Sie hierbei auf Aufgaben zugreifen und Ihre Antworten einreichen.

Um eine gut informierte Entscheidung treffen zu können, haben wir Informationsmaterialien für Sie zusammengestellt. Anleitungen zu WISEflow, Anmeldeprozedere, etc. finden Sie im

e-Learning-KursWISEflow - Informationen für Studierende“.

Bei Rückfragen zu den Online-Klausuren können Sie sich auch an e-klausuren.RW@uni-bayreuth.de wenden.

Selbstverständlich müssen Sie sich nicht sofort entscheiden, ob eine Online-Klausur für Sie in Frage kommt. Sie können ab heute das System unverbindlich testen. Melden Sie sich hierfür mit Ihrer bt- oder s-Kennung unter http://de.wiseflow.net/ubt an. Sie können sich hier in Ruhe mit den Möglichkeiten vertraut machen und bereits (allgemeine) Demo-Klausuren (Demo-Flows genannt) bearbeiten. Viele Lehrstühle haben sich auch bereiterklärt, Online-Probeklausuren anzubieten, die sich ggf. an alten Klausuraufgaben orientieren und zeigen, wie der jeweilige Lehrstuhl an eine Umsetzung der Aufgaben in WISEflow gehen würde. Diese Demo-Klausuren mit den Ihnen vertrauten Themen können Sie für die Klausurvorbereitung nutzen.

Wichtig: Eine Anmeldung im System WISEflow ist keine Anmeldung zur Klausur. Es handelt sich hier nur um einen unverbindlichen Test, der auch nicht bewertet wird.

Folgende Klausuren werden in der Nachklausurenphase zusätzlich als Online-Klausur angeboten (verbindlich sind nur die Angaben im offiziellen Plan der Nachklausurenphase):

  • Controlling-Kostenmanagement (25.05.)
  • Advanced Trade Theory (Theorie und Empirie des internationalen Handels) (26.05.)
  • Grundlagen der Wirtschaftsinformatik (03.06.)
  • Produktion und Logistik (04.06.)
  • Buchführung (08.06.)
  • Investition mit Unternehmensbewertung (12.06.)
  • Marketing B: Corporate Communication, Media and Marketing (12.06.)
  • Advanced Macroeconomics - Fortgeschrittene Makroökonomik I (13.06.)

Diese Liste ist für die Nachklausurenphase abschließend. Möglicherweise wünschen sich manche von Ihnen auch die Online-Prüfung für andere Fächer, die aktuell jedoch nicht angeboten werden kann. Bitte fragen Sie deshalb nicht bei einzelnen Lehrstühlen diesbezüglich an.

Die Anmeldung für Klausuren der ersten Woche werden heute freigeschaltet:

Die Anmeldungen für Klausuren ab der zweiten Woche werden spätestens am 20.05., in jedem Fall aber zwei Wochen vor dem jeweiligen Klausurtermin freigeschaltet.

Für alle Klausuren – egal ob Präsenz- oder Online-Klausur – gilt: Eine An- und Abmeldung ist bis 5 Tage vor dem Klausurtermin möglich. Somit ist auch eine Ummeldung zwischen den Prüfungsformen (Präsenzklausur <-> Online-Klausur) ebenfalls bis zu 5 Tage vor dem Klausurtermin möglich. Die exakten und verbindlichen Termine zu An-, Ab- und Ummeldung können Sie – wie immer – cmlife oder CAMPUSOnline entnehmen.  Wir wissen, dass diese Neuerungen und Möglichkeiten auch von Ihrer Seite gut überlegt sein müssen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den anstehenden (Online-) Klausuren!

Beste Grüße

Friedrich Sommer
Studiendekan Wirtschaft



Eintrag vom 11.05.2020 [WiWi]

ECTS-Hürde

Liebe Studierende, 

Obschon sich alle Professorinnen und Professoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen, dieses Semester möglichst reibungsfrei ablaufen zu lassen und auch die Prüfungen möglichst regulär anzubieten, ergeben sich doch für Sie hier und da Unregelmäßigkeiten. Daher wurde entschieden, das Sommersemester 2020 nicht in die Fachsemesterzählung für die 45 Punkte, die nach dem 3. Semester in den Bachelorstudiengängen B.Sc. Betriebswirtschaftslehre, B.Sc. Economics und B.A. Internationale Wirtschaft & Entwicklung erlangt werden müssen, aufzunehmen.

Das bedeutet: Sie dürfen zwar in diesem Sommersemester Leistungspunkte absolvieren, aber Sie bekommen trotzdem ein Semester länger Zeit, um die 45-Punkte-Line zu überspringen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Martin Leschke

Eintrag vom 08.05.2020 [WiWi]

Fristen für Seminar und Abschlussarbeiten



Liebe Studierende, 

die Fachschaft informierte uns, dass aufgrund der eingeschränkten Öffnung der Universitätsbibliothek die Frage aufgekommen sei, ob damit die Fristen für Seminar- und Abschlussarbeiten weiterlaufen würden.

Zum heutigen Zeitpunkt ist das nicht der Fall, die Verlängerungen gehen erst einmal weiter. Wir informieren Sie über die Corona-FAQs und die entsprechenden Newsletter, sollte sich das ändern. Darauf können Sie sich verlassen.

Beste Grüße

Friedrich Sommer
Studiendekan Wirtschaft

Eintrag vom 07.05.2020 [WiWi]

Neuer Klausurplan der Nachholklausuren

Liebe Studierende, 

der Plan für die Nachklausuren des Wintersemesters 19/20 stehtn nun fest und ist online:

https://www.rw.uni-bayreuth.de/de/studium/U_051_Klausurenplaene/index.html

Es können auch einige Klausuren digital von zu Hause geschrieben werden. Welche das sind, wird nächste Woche veröffentlicht. Hier sind wir noch in der Abstimmung mit den Lehrstühlen.

Trotz der schwierigen Situation sind wir froh, für jede Klausur einen Termin gefunden zu haben und die Nachklausur-Phase ermöglichen zu können.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für die anstehenden Nachklausuren.

Nachtrag [11.05.2020]: 

Ab Mittwoch (13.05.2020) um 12.00 Uhr kann man sich über cmlife oder CAMPUSonline für die erste Woche der Nachklausuren anmelden.

Ab Mitte nächster Woche für den restlichen Zeitraum.


Eintrag vom 04.05.2020 [WiWi]

Verlegung der Nachholklausuren



Liebe Studierende, 

möglicherweise haben Sie über die Meldung der zentralen Universitätsverwaltung zum Ende der letzten Woche mitbekommen, dass bald wieder Klausuren auf dem Campus geschrieben werden dürfen. Dies sind gute Nachrichten, vor allem für die anstehenden Nachklausuren.

Allerdings ist die Durchführung der einzelnen Klausuren noch nicht final geklärt. So müssen bspw. die einzelnen Räume noch penibel hinsichtlich der Einhaltung der Mindestabstände vermessen und mit jeweils einem geeigneten Zutrittskonzept versehen werden, was auch zu dokumentieren ist. Auch müssen wir als Fakultät jede Klausur intern genehmigen lassen – das verlangt nicht etwa unsere Hochschulleitung, es ist die Anforderung des Ministeriums. Und letztlich steht alles, was wir aktuell planen, unter dem Vorbehalt, dass wir hinreichende Bestände an Desinfektionsmitteln nachweisen können. Sie stellen also fest: Wir operieren aktuell unter sehr großer Unsicherheit. Deshalb kann im Moment jede Planung, egal wie sehr sich alle Beteiligten bemühen, nur vorläufig sein.

Wir hoffen, dass wir noch in dieser Woche den Plan für Ihre Nachklausuren veröffentlichen können. Allerdings können wir Ihnen jetzt schon fest zusagen, dass die Klausuren in der Woche vom 18. bis zum 24. Mai verschoben werden müssen und somit zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

Zum Nachklausurenplan können wir Ihnen auf Basis unseres aktuellen Kenntnisstands die folgenden (vorläufigen) Informationen geben:

  • Wir gehen davon aus, dass die Nachklausuren am 25. Mai beginnen und voraussichtlich über 5 Wochen laufen werden.
  • Aufgrund der neuen Situation bleibt uns keine Wahl, als die Klausuren komplett neu zu planen. Die bisherige Überlegung der wochenweisen Verschiebung nach hinten funktionieren somit nicht mehr.
  • Insbesondere bei größeren Klausuren könnten wir aufgrund räumlicher Restriktionen gezwungen sein, sie relativ kompakt in den ersten zwei Wochen des Klausurplans zu terminieren. Insofern raten wir Ihnen, rechtzeitig mit dem Lernen zu beginnen, ggf. schon vor der Veröffentlichung des Klausurplans und idealerweise bereits jetzt. Wir hatten angekündigt, Sie zwei Wochen vor der ersten Klausur zu informieren, was wir hiermit tun. Wir gehen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass wir den 25. Mai als Starttermin einhalten können. Trotz der etwas kompakteren Durchführung werden wir uns nach Kräften bemühen, individuelle Härten durch zu dicht gedrängte Klausuren zu vermeiden.
  • Die An- und Abmeldung wird – wie üblich – bis eine Woche vor der jeweiligen Klausur möglich sein.

Sobald wir konkretere Auskünfte geben können, melden wir uns umgehend bei Ihnen. Bitte sehen Sie von Anfragen an den einzelnen Lehrstühlen ab. Die Lehrstühle haben in der Regel keinen nennenswerten Informationsvorsprung Ihnen gegenüber, da wir immer in alle Richtungen transparent kommunizieren.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Beste Grüße

Prof. Dr. Martin Leschke, Vorsitzender der wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschüsse
Prof. Dr. Friedrich Sommer, Studiendekan Wirtschaft

Eintrag vom 04.05.2020 [WiWi]

Abgabefristen Seminar- und Abschlussarbeiten



Liebe Studierende, 

viele von Ihnen fragen sich, wann Sie denn endlich Ihre Seminar- bzw. Abschlussarbeit abgeben können. Die Antwort lautet natürlich (wie sie auch schon vorher gelautet hat): Jederzeit und – wenn Sie mögen – sofort! Im Moment ist die Abgabe in ausschließlich digitaler Form möglich, wobei die gedruckten Exemplare zu einem späteren Zeitpunkt nachzureichen wären.

Auch wenn diese Möglichkeit jederzeit besteht, werden Ihre Fristen für Seminar- und Abschlussarbeiten weiter verlängert, solange das zentrale Prüfungsamt keine anderslautenden Informationen herausgibt. Deshalb haben wir gerade die erneute Verlängerung der Fristen angestoßen und gehen zunächst von einer Verlängerung zum weitere zwei Monate (konkret 60 Tage) aus. Sollte wider Erwarten die Bibliothek vor diesem Zeitpunkt vollständig wiedereröffnet werden, würden wir die Verlängerung anteilig zurücknehmen müssen. Erneut der Hinweis: Die Verschiebung der Fristen ist ein aufwendiger, da händischer Prozess. Wundern Sie sich bitte nicht, wenn die Änderung nicht sofort geschieht.

Einige Lehrstühle überlegen im Moment, auf freiwilliger (!) Basis die Seminarveranstaltungen – dann wohl in Form von Videokonferenzen – anzusetzen. Für diejenigen von Ihnen, die ihr Seminar abschließen wollen, ist das sicherlich eine gute Gelegenheit. Natürlich ist es für Sie kein Zwang, an einer solchen freiwilligen Veranstaltung teilzunehmen. Niemand kann und wird Ihnen verübeln, wenn Sie die – vom Prüfungsamt ja vorgegebene – Verlängerung in Anspruch nehmen. Die Lehrstühle machen Ihnen diesbezüglich nur ein Angebot. Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass nicht jeder Lehrstuhl eine solche Lösung anbieten muss. Auch von dieser Seite besteht Freiwilligkeit. Die Kolleginnen und Kollegen, die sich ggf. dagegen entscheiden, tun das aus guten Gründen. Somit bitten wir hier um Ihr Verständnis, wenn ausgerechnet „Ihr“ Lehrstuhl eine solche Möglichkeit – wie gesagt, immer begründet – nicht anbietet. Wir dürfen Ihnen versichern, dass es bei keiner der Optionen zu irgendwelchen Benachteiligungen kommen wird.

Sobald wir Ihnen weitere Neuigkeiten zu den Fristen für Seminar- und Abschlussarbeiten weitergeben können, tun wir das natürlich.

Beste Grüße

Prof. Dr. Martin Leschke, Vorsitzender der wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschüsse
Prof. Dr. Friedrich Sommer, Studiendekan Wirtschaft

Eintrag vom 24.04.2020 [WiWi]

Satzung zu Prüfungs- und Lehrveranstaltungen im Kontext der Corona-Krise



Liebe Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Fachsäule,


am 23. April 2020 hat die Universität Bayreuth eine spezielle Satzung zu Prüfungs- und Lehrveranstaltungen im Kontext der Corona-Krise bekanntgemacht. Ziel ist es u. a., den Studien- und Lehrbetrieb trotz der Einschränkungen des öffentlichen Lebens soweit wie möglich aufrechtzuerhalten und den Studierenden ein möglichst ungehindertes (Weiter-)Studium zu ermöglichen. Die Fakultäten waren hier intensiv eingebunden. Wir freuen uns somit, Ihnen die neuen Möglichkeiten aus dieser Satzung nun kompakt vorstellen und Ihnen einige Erläuterungen aus Sicht der Wirtschaftswissenschaften geben zu dürfen:

  • Die wirtschaftswissenschaftlichen Lehreinheiten haben bereits in CAMPUSonline bzw. cmlife hinterlegt, ob und in welcher Form die jeweilige Veranstaltung stattfinden kann (Feld: Teilnahmekriterien und Anmeldung; vgl. Eintrag in den Corona-FAQs der RW-Fakultät vom 15.04.2020).
  • Die Satzung sieht vor, dass Prüfungsformen in Abweichung von bisherigen Regelungen geändert werden können. Wir gehen davon aus, dass dies nur in Ausnahmefällen geschehen wird. Dennoch kann dies in Ihrem Interesse liegen, bspw. eine Präsentation zum Abschluss eines Seminars per Videokonferenz (als sog. „digitale Fernprüfung“) abhalten zu können, die anderweitig vielleicht nicht möglich wäre. Die Entscheidung liegt jeweils im Ermessen des Prüfungsausschusses und stellt keine generelle Wahlmöglichkeit dar. Wichtig ist, dass Ihnen durch Änderungen der Prüfungsformen keine Nachteile entstehen dürfen und werden. Sie werden rechtzeitig informiert, sollte eine Änderung geplant sein.
  • Eine für Sie wichtige Nachricht ist, dass ein Rücktritt durch bloßes Fernbleiben von Prüfungen erfolgen kann und automatisch als entschuldigt gilt. Hier bitten wir Sie jedoch um Ihre Mithilfe: Bitte melden Sie sich nur zu Klausuren an, bei denen Sie davon ausgehen, dass Sie sie auch wirklich antreten werden. Absehbar werden wir aufgrund der Hygiene-Regeln sehr viel Platz pro Prüfling einplanen müssen. Deshalb wäre das Leerbleiben von Plätzen in der aktuellen Situation besonders ärgerlich. Je größer die Anzahl der „unnötigen“ Anmeldungen, desto länger könnten die Klausurphasen dauern, weil wir dann sehr viele Prüfungsräume parallel für eine einzelne Prüfung blocken müssten. Bitte tragen Sie durch bewusstes Anmelden (bzw. auch rechtzeitiges Abmelden!) zu einem reibungslosen Prüfungsgeschehen bei, indem das Fernbleiben wirklich auf nicht vorhersehbare Krankheitsfälle beschränkt bleibt.

Ein kurzes Update: Die Universität Bayreuth ist weiterhin im Kontakt mit den zuständigen Ministerien, um bald wieder Klausuren durchführen zu können. Sobald wir Ihnen Näheres zu den Terminen der Nachholklausuren sagen können, tun wir dies natürlich unverzüglich.

Mit besten Grüßen und Wünschen für den Fortgang Ihres Studiums

Prof. Dr. Martin Leschke, Vorsitzender der wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschüsse
Prof. Dr. Friedrich Sommer, Studiendekan Wirtschaft

Eintrag vom 30.04.2020 [Jura/WiWi]

Wichtige Bundes-Hilfen für notleidende Studierende

Studierende, die wegen Corona in finanzielle Notlage geraten sind, sollen ab sofort mit KfW-Darlehen unterstüzt werden. Darüber hinaus können Studierende in akuter Notlage Zuschüsse über die Studenten- und Studierendenwerke erhalten. 

Weitere Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung der HRK, des DAAD und des Deutschen Studentenwerks


Eintrag vom 22.04.2020 [Jura]

Vorbehaltliche Zulassung zur studienabschließenden Klausur

Liebe Studierende,

diejenigen, die aufgrund der Corona-bedingten Fristenverschiebungen zum spätesten Anmeldezeitpunkt für die studienabschließende Klausur noch auf Ergebnisse der Hausarbeiten warten, dürfen mit einer vorbehaltlichen Zulassung rechnen.

Achtung: Für die studienbegleitenden Seminararbeiten wird es, sofern erforderlich, vergleichbare Regelungen nur in Abstimmung zwischen dem jeweiligen Dozenten und dem Prüfungsausschuss geben!

Beste Grüße

Nina Nestler


Eintrag vom 21.04.2020 [WiWi]

Digitaler Altklausurenservice der Fachschaft RW

Liebe Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge,

damit Sie sich auf die neuen (vorläufigen) Klausurtermine auch direkt gut vorbereiten können, weisen wir Sie gerne noch darauf hin, dass Ihnen der Altklausurenservice der Fachschaft nun in digitaler Form wieder zur Verfügung steht. Sie finden den e-Learning Kurs unter dem Namen „Altklausuren Wirtschaftswissenschaften (Fachschaft RW)“. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Team der Fachschaft.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Lernen!


Eintrag vom 21.04.2020 [WiWi]

Klausureinsicht für nicht bestandene Klausuren

Liebe Studierende,

aufgrund der Corona-Pandemie kann eine Klausureinsicht vor Ort derzeit schlecht durchgeführt werden.

Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften bietet Studierenden der Bachelor- und Masterstudiengänge Betriebswirtschaftslehre, Economics, Gesundheitsökonomie, Internationale Wirtschaft und Entwicklung, Wirtschaftsingenieurwesen, Internationale Wirtschaft & Governance und History & Economics die Möglichkeit, ihre nicht bestandenen Klausuren des WS 2019/20 elektronisch einzusehen.

Um die elektronische Klausureinsicht nutzen zu können, müssen Sie das Antragsformular ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben übermitteln. Die Übersendung per E-Mail an pruefungsamt.wiwi@uni-bayreuth.de ist ausreichend.

Der Klausurversand erfolgt ca. 2 Wochen nach Antragseingang an Ihre E-Mail-Adresse bei der Universität Bayreuth.

Ihre bestandenen Klausuren des WS 2019/20 können Sie zu einem späteren Zeitpunkt nach besonderer Ankündigung einsehen!


Eintrag vom 21.04.2020 [Jura/WiWi]

Kopienbestellungen und Handreichung zur Bibliotheksnutzung

 

Ab sofort ist es wieder möglich, Kopienbestellungen für Aufsätze über die Fernleihe aufzugeben. Sie geben Ihre Bestellung wie bisher über den UB-Katalog oder über den Service SFX in Auftrag. Eine Einigung mit der VG Wort gestattet es, dass Sie die Aufträge digital zugesandt bekommen. Die Vereinbarung gilt bis Ende Mai.
Es können keine kompletten Bücher als Kopie bestellt werden.

Einen Überblick über das E-Book-Angebot der UB Bayreuth finden Sie auf unserer Homepage. Dort finden Sie auch eine Zusammenstellung derzeit erweiterterter digitaler Verlagsangebote. Bitte beachten Sie, dass aufgrund lizenrechtlicher Regelungen nur Angehörigen der Universität Bayreuth Zugriff auf diese digitalen Inhalte haben.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Auskunft auskunft.ub@uni-bayreuth.de.


Die Handreichung zur Bibliotheksnutzung finden Sie hier.


Eintrag vom 21.04.2020 [WiWi]

Neue Termine und Fristen für Nachholklausuren und Seminar- bzw. Abschlussarbeiten

Der vorläufig geplante neue Zeitraum für die Nacholklausuren ist vom 18.05. bis zum 13.06. Die vom 04.05.2020 bis zum 17.05.2020 terminierten Klausuren werden an das Ende des bisherigen Klausrzeitraums angehängt und finden am identischen Wochentag und zur identische Uhrzeit vom 01.06. bis 14.06. statt.

Die Fristen für Seminar- und Abschlussarbeiten werden provisorisch um weitere 14 Tage (basierend auf dem 19.04.2020 als letztem Endtermin der angenommen Bibliotheksschließung) verlängert. 

Vollständiger TextEinklappen

Liebe Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Fachsäule,

Sie haben mitbekommen, dass an den Hochschulen Bayerns bald Prüfungen in Präsenzform generell wieder zulässig sein werden. Hierbei müssen allerdings umfangreiche Vorkehrungen zur Vermeidung einer weitergehenden Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus getroffen werden. Die Universität Bayreuth muss hierzu dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ein umfangreiches Konzept vorlegen, das dann vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege genehmigt werden muss. Wir sind zuversichtlich, dass wir unseren Teil der Pflichten schnell erledigen können. Wie lange die Genehmigung dauert, können wir aber im Moment noch nicht absehen.

Deshalb haben wir nach eingehender Beratung auch mit der Hochschulleitung beschlossen, die für den Zeitraum vom 04.05.2020 bis zum 17.05.2020 terminierten Klausuren zu verschieben. Der vorläufige Plan ist, dass diese Klausurwochen, quasi „als Ganzes“, an das Ende der bisherigen Klausurphase gelegt werden. Die in der Woche vom 04.05.2020 bis zum 10.05.2020 angesetzten Klausuren werden somit – zunächst auf den identischen Wochentag und die identische Uhrzeit – in die Woche vom 01.06.2020 bis zum 07.06.2020 verschoben. Die für die Woche vom 11.05.2020 bis zum 17.05.2020 terminierten Klausuren werden analog in die Woche vom 08.06.2020 bis zum 14.06.2020 verschoben. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen, dass weitere Klausuren verschoben oder die Termine weiter angepasst werden müssen. Wir sichern Ihnen jedoch zu, dass Sie mit mindestens zwei Wochen Vorlauf informiert werden. Sobald unsere Maßnahmen und damit Klausurdurchführungen genehmigt werden, geben wir diese Information natürlich ebenfalls weiter. Uns ist klar, dass die aktuelle Unsicherheit bedrückend ist, so dass wir sie schnellstmöglich auflösen wollen.

Weiterhin möchten wir kurz über die Fristen zu Seminar- und Abschlussarbeiten informieren. Seit dem 20.04.2020 ist eine kontaktarme Ausleihe aus den Beständen der Universitätsbibliothek wieder möglich. Dennoch sind nicht alle Bestände im Zugriff, so dass die Bibliothek vorläufig als weiterhin geschlossen gilt. Wie lange dies noch der Fall sein wird, können wir nicht prognostizieren. Deshalb werden nach Rücksprache mit der Hochschulleitung die Fristen für Seminar- und Abschlussarbeiten provisorisch um weitere 14 Tage (basierend auf dem 19.04.2020 als letztem Endtermin der angenommen Bibliotheksschließung) verlängert. Nach Ablauf dieser Verlängerung wird neu zu entscheiden sein – in der Hoffnung, dass dann Entscheidungen „über den Tag“ bzw. über einen sehr kurzen Zeitraum hinaus möglich sind. Sollte die Bibliothek vor Ablauf dieser 14 Tage (entgegen aller Erwartungen) eröffnet werden, würde diese Verlängerung entsprechend anteilig zurückgenommen. Bitte beachten Sie, dass die Lehrstühle einige Tage benötigen werden, um alle Abgabefristen anzupassen, da es sich um einen komplett händischen Prozess handelt. Bitte sehen Sie diesbezüglich von Anfragen bei den Lehrstühlen ab. Sollten Sie auf eine entsprechende Frist zulaufen und keine Anpassung vorgenommen sein, dürfen Sie darauf vertrauen, dass der Inhalt dieses Schreibens gilt.

Wir hoffen, Ihnen hiermit im Rahmen unserer eingeschränkten Möglichkeiten Planungssicherheit zu geben. Sie dürfen darauf vertrauen, dass wir Sie schnellstmöglich auf den aktuellen Stand bringen, sobald neue Informationen eingehen.

Weiterhin gute Gesundheit und einen guten digitalen Semesterstart!

Beste Grüße

Friedrich Sommer


Eintrag vom 16.04.2020 [WiWi]

Aktuelles zu Klausuren und Seminar- bzw. Abschlussarbeiten



Liebe Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Fachsäule,


im Moment erreichen uns zahlreiche Anfragen, was die Verlautbarungen von Herrn Ministerpräsidenten Söder für die Lehre und vor allem für die Prüfungen bedeuten. Gleichzeitig gingen auch einige Fragen bzgl. der Ausleihmöglichkeiten der Bibliothek und deren Bedeutung für die Seminar- und Abschlussarbeiten ein.

Es steht im Raum, dass ab dem 4. Mai Prüfungen wieder möglich sein könnten. Dies wird allerdings an Bedingungen geknüpft sein, die für den Freistaat Bayern und insbesondere für unsere Universität noch nicht präzise definiert sind. Im Moment erarbeitet die Hochschulleitung – in Rücksprache mit der Staatsregierung – ein Konzept, welche Prüfungen an der Universität Bayreuth in welchem Zeitfenster durchgeführt werden können. Hierbei wird voraussichtlich die Anzahl der Teilnehmenden an einer Prüfung eine zentrale Rolle spielen. Vorläufig können wir dazu nicht mehr sagen, als wir bereits bekanntgegeben haben. Auch die einzelnen Lehrstühle können keine weiteren Auskünfte geben, weil die Rechtslage noch nicht geklärt ist. Sobald klar ist, wie das Konzept für unsere Fakultät umgesetzt werden kann, informieren wir Sie natürlich umgehend.

Sie haben eine E-Mail von Herrn Kanzler Zanner und Herrn Bibliotheksdirektor Brugbauer erhalten, dass ab dem 20. April bestimmte Titel wieder in der Universitätsbibliothek ausgeliehen werden können. Dies bedeutet jedoch vorläufig nicht, dass die Fristen der Seminar- und Abschlussarbeiten im Bereich Wirtschaftswissenschaften weiterlaufen können. Sie bleiben vorläufig gehemmt. Hoffentlich können wir Ihnen auch hierzu bald weitere Informationen geben.

Sie dürfen darauf vertrauen, dass wir Sie immer schnellstmöglich über alle Neuerungen informieren. Dazu werden wir weiterhin die Corona-FAQs der RW-Fakultät sowie natürlich die entsprechenden Newsletter der Studiengänge nutzen. Außerdem können Sie ganz sicher sein, dass Ihre studentischen Interessen bei unseren Beratungen und Entscheidungen eine zentrale Rolle einnehmen.

Beste Grüße

Friedrich Sommer


Eintrag vom 15.04.2020 [WiWi]

Informationen zur digitale Lehre im Sommersemester 2020



Liebe Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Fachsäule,


das Sommersemester 2020 wird zwar zum regulären Termin am 20. April 2020, aber zunächst in digitaler Form beginnen.


Alle wichtigen Informationen zu Ihren Veranstaltungen finden Sie über cmlife/CAMPUSonline.


  • Im Feld „Teilnahmekriterien & Anmeldung“ finden Sie das Vorgehen für die Phase ohne Präsenzlehre.
  • Unter „Aktuelle Informationen“ finden Sie die Links zu den weiterführenden Informationen auf den Lehrstuhlwebsites und/oder im e-Learning.
cmlife Screenshot

Weitere Informationen finden Sie im Brief des Studiendekans.

Beste Grüße

Friedrich Sommer


Eintrag vom 09.04.2020 [Jura]

Zugriff auf Literaturbestand der Bibliothek und Hausarbeits-Fristen

Liebe Studierende der rechtswissenschaftlichen Fachsäule,

zwar besteht ab dem 20.4. wieder beschränkter Zugriff auf den Literaturbestand der Bibliothek. Auf die Abgabefristen für Hausarbeiten hat dies aber keinen (negativen) Einfluss! Diese Fristen liegen weiterhin auf dem 18.5.2020 (Poststempel dieses Tages). Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Anmeldefristen in Campus Online.

Beste Grüße

Nina Nestler


Eintrag vom 09.04.2020 [WiWi]

Bekanntmachung Nachholklausuren Wirtschaftswissenschaften (2)

Liebe Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Fachsäule,

viele von Ihnen beschäftigt die Frage sehr, wann die Nachholklausuren des Wintersemesters 2019/2020 geschrieben werden. Das können wir natürlich sehr gut nachvollziehen. Gleichzeitig haben wir das zentrale Problem, dass wir immer noch nicht wissen, wann wir überhaupt wieder Prüfungen durchführen können. Bislang wissen wir nur, dass wir das Sommersemester 2020 zunächst digital beginnen werden – ohne einen Zeitpunkt für die Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen zu kennen. Hier sind wir von den Regierungsentscheidungen abhängig, die wir nicht beeinflussen können.

Deshalb haben wir nach Rücksprache mit dem Vizepräsidenten für Lehre und Studierende, Herrn Professor Huber, das folgende Vorgehen beschlossen, um Ihnen – im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten – die Planung zu erleichtern:

  1. Sobald uns das zuständige Ministerium die Erlaubnis zur Durchführung einzelner oder aller Klausuren (möglicherweise abhängig von der Anzahl an TeilnehmerInnen) erteilt, beginnt das Dekanat mit der Terminierung der Klausuren, die verschoben werden mussten.
  2. Keine Klausur wird in einem Zeitraum von weniger als zwei Wochen nach der Bekanntmachung der neuen Klausurtermine stattfinden.
  3. Sollten zwischen der Erlaubnis zur Durchführung einer Klausur und dem (inzwischen um zwei Wochen nach hinten verschobenen) Vorlesungsende weniger als sechs Wochen liegen, werden die relevanten Nachholklausuren und die Hauptklausuren für das Sommersemester 2020 in einer gemeinsamen Klausurphase stattfinden, die entsprechend länger sein würde. Hierbei werden wir versuchen, die zwei zusätzlichen Semesterwochen durch die Verschiebung des Vorlesungsendes für die Klausurphase zu nutzen, so dass die Klausurphase im Idealfall nicht länger als vier Wochen nach (neuem) Vorlesungsende dauern würde. Ob die Einhaltung dieser vier Wochen nach Vorlesungsende möglich sein wird, hängt von vielen Faktoren ab, die wir nur bedingt beeinflussen können, weshalb wir dies nicht garantieren können.
  4. Sollten die Klausurphase der Nachholklausuren und die Klausurphase der Hauptklausuren voneinander getrennt bleiben, werden wir uns bemühen, die zwei zusätzlichen Wochen bereits für die Hauptklausuren zu nutzen und so die Verlängerung des Semesters ggf. teilweise zu kompensieren.

Im Moment sind die veröffentlichten Termine der Nachholklausuren also noch aktuell und die Klausuren nicht abgesagt, auch wenn wir nicht wissen, ob letztlich die Klausuren wirklich zu diesem Termin geschrieben werden können. Wir hoffen, nach Ostern detailliertere Informationen geben zu können.

Uns haben Anfragen erreicht, ob wir unsere Klausuren nicht als Online-Klausuren stellen könnten. Während dies technisch sicherlich möglich wäre, stellen sich vor allem erhebliche rechtliche Fragen. Die Universität Bayreuth und die RW-Fakultät arbeiten gemeinsam mit dem Ministerium unter Hochdruck daran, entsprechende Lösungen anbieten zu können. Das ist allerdings keineswegs einfach. Und eine Online-Prüfung ist ganz sicher nur dann in Ihrem Interesse, wenn sie auch wirklich rechtssicher ist und die Ergebnisse am Ende zählen können.

Wir bemühen uns nach Kräften, die aus dieser besonderen Situation möglicherweise entstehenden Härten für Sie bestmöglich abzumildern. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass die Verschiebung des Semesters nach hinten für einige von Ihnen eine Änderung Ihrer Pläne erfordert. Diese Verschiebung wurde vom zuständigen Ministerium primär für solche Studiengänge beschlossen, für die der Wechsel auf digitale Lehre in Teilen unmöglich ist (z. B. wegen verpflichtender Laborpraktika). Wie Sie sehen, versuchen wir alles, damit dies für Sie nicht zu einem Nachteil wird. Nur versprechen können wir Ihnen aufgrund des aktuellen Informationsstands nichts.

Uns wurde auch zugetragen, dass viele von Ihnen sich über „ECTS-Hürden“ bspw. bei Bewerbungen für das Erasmus-Programm sorgen, falls bei kombinierter Haupt- und Klausurphase nicht sämtliche ursprünglich geplanten Klausuren geschrieben werden können. Hier können Sie versichert sein, dass die ggf. eingeschränkten Möglichkeiten Berücksichtigung finden und die Hürden im Rahmen unserer Möglichkeiten nicht so hart gehandhabt werden wie sonst. Bitte beachten Sie dazu auch die Aushänge des Prüfungsamts zu Meldefristen, Höchststudienzeit und Auflagen in Studiengängen.

Nichts würden wir lieber tun, als Ihnen die exakten Prüfungstermine bekanntzugeben. Aber in der momentanen Situation würde das einem Blick in die Glaskugel gleichen. Deshalb bitten wir um Ihr Verständnis für diese zwar inhaltlich definierte, aber zeitlich (leider) flexible Lösung. Gleichzeitig müssen wir betonen, dass sich die Lage in Abhängigkeit von Regierungsentscheidungen schnell ändern kann.

Sobald wir Neuigkeiten berichten können, werden wir Sie natürlich über die Corona-FAQs der RW-Fakultät und die Newsletter informieren.

Beste Grüße

Prof. Dr. Martin Leschke, Vorsitzender der wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschüsse

Prof. Dr. Friedrich Sommer, Studiendekan Wirtschaft


Eintrag vom 03.04.2020 [Jura/WiWi]​

Offizielle Mitteilung des StMWK zum Lehrbetrieb

Liebe Studierende,

seit heute ist offiziell nochmals bestätigt, was Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, schon in seiner Pressemitteilung vom 25.3.2020 angekündigt hatte: Es geht am 20.4. digital los!

Für ausnahmslos alle Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen-Veranstaltungen werden in diesem Semester Elearning-Kurse mit sämtlichen wichtigen Informationen zum Ablauf der Veranstaltungen und Materialien angelegt. Vollständige Linksammlungen zu allen Veranstaltungen werden wir hier, auf den jeweiligen Webseiten der Lehrstühle und in den sozialen Medien zusammenstellen.

Wir danken Ihnen allen - aber auch unseren Kollegen, die sich zur Zeit mit voller Kraft auf den digitalen Lehrbetrieb vorbereiten, - herzlich für Flexibilität, Engagement und Motivation.

Beste Grüße
Ihre Studiendekane Nina Nestler und Friedrich Sommer


Eintrag vom 01.04.2020 [WiWi]

Bekanntmachung Nachklausuren Wirtschaftswissenschaften

Liebe Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Fachsäule,

für den Zeitraum vom 4. Mai bis zum 30. Mai sind die Nachklausuren des Wintersemesters 2019/2020 angekündigt. Wir haben inzwischen viele Anfragen erhalten, ob diese Klausurtermine auch stattfinden werden. Dazu möchte ich Ihnen einige Erläuterungen geben.

Der „offizielle Stand“ zum jetzigen Zeitpunkt ist, dass der Lehrbetrieb in Präsenzform (und damit auch entsprechende Prüfungen) bis zum 19. April ausgesetzt ist. Ob damit am 20. April der Lehrbetrieb aber planmäßig wieder stattfindet (und mit ihm die Nachklausuren), kann man aufgrund der sich schnell ändernden Faktenlage kaum seriös prognostizieren. Deshalb wurden die Nachklausuren zunächst angesetzt.

Sollte der Lehrbetrieb nicht zum 20. April wieder aufgenommen werden, wird die Verschiebung eines Teils der Nachklausuren oder sogar aller Nachklausuren ggf. unausweichlich. Somit könnte der Fall eintreten, dass einige von Ihnen vergeblich für eine Prüfung gelernt haben, die dann gar nicht oder deutlich später stattfindet. Diese Ungewissheit, die Sie erleben, bedauern wir wirklich sehr. Solange wir aber keine eindeutige Aussage des zuständigen Ministeriums erhalten, können wir auf Universitätsebene nichts Gegenteiliges entscheiden.

Was wir Ihnen derzeit nur zusichern können, ist, dass wir stets nach Lösungen suchen, die mögliche Härten für Sie als Studierende auf ein Minimum beschränken.

Sobald wir einen neuen Sachstand haben, werden wir Sie über die Corona-FAQs der RW-Fakultät und die Newsletter informieren.

Ich danke Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen im Moment vor allem gute Gesundheit!

Beste Grüße
Friedrich Sommer


Eintrag vom 30.03.2020 [Jura]

Hinweise zu praktischen Studienzeiten gem. § 25 JAPO

Liebe Studierende,
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das LJPA hat zu den praktischen Studienzeiten gem. § 25 JAPO Sonderregelungen wegen der Covid-19-bedingten Einschränkungen bekannt gemacht. Um Kenntnisnahme werden insbesondere diejenigen gebeten, die beabsichtigen im Termin 2020/II ihre erste juristische Staatsprüfung abzulegen.bekannt gemacht, dass das Sommersemester definitiv stattfinden soll, und zwar "so digital und flexibel wie möglich". In der Erklärung heißt es ausdrücklich: "Der Ausfall des gesamten Sommersemesters ist keine Option". Das sehen wir ganz genauso!.


Beste Grüße
Nina Nestler​ 

Eintrag vom 31.03.2020 [Jura]

Hinweise zu den Examinatorien


Liebe Studierende, liebe Examenskandidaten,
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Bereits an dieser Stelle der Hinweis: Auch die Lehrveranstaltungen des Examinatoriums finden im Sommersemester 2020 statt.

Sie sollen nach derzeitigem Stand auf Zoom digital angeboten werden. Für jede einzelne Veranstaltung wird entschieden, ob die Falllösungen in einem livestream oder in Podcast besprochen werden, und Sie in einer späteren Fragestunde die Gelegenheit haben, Rückfragen zu stellen.

Wir streben an, bereits angekündigte Vorlesungszeiten auch für die digital angebotenen Examinatorien einzuhalten.

Der Klausurenkurs soll ab dem 20. April 2020 grundsätzlich auf eine postalische Übersendung der Klausuren umgestellt werden. Die Klausuren sind zu richten an Helge Wiechmann, c/o Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Zivilrecht II, D-95440 Bayreuth.

Über die näheren Einzelheiten wird das Team der Examensvorbereitung demnächst auf der Homepage des Examinatoriums informieren.

Sollten Sie in der Zwischenzeit dringende Fragen haben, melden Sie sich bitte bei: examensvorbereitung.jura@uni-bayreuth.de


Beste Grüße
Nina Nestler​ 

Eintrag vom 26.03.2020 [Jura]

Beck-online-Zugang & neue Fristen für Hausarbeiten

Liebe Studierende,
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seit heute besteht für Sie die offizielle Möglichkeit, sich bei Beck-online anzumelden und dort in demselben Umfang zu recherchieren, wie es Ihnen sonst über das Netz der Universität möglich ist. Weitere Informationen sowie die neuen Fristen für die Abgabe der Hausarbeiten finden Sie hier.


Beste Grüße
Nina Nestler​ 

Eintrag vom 25.03.2020 [Jura/WiWi]​

Pressemitteilung des StMWK

Liebe Studierende,
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das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat heute in einer Pressemitteilung bekannt gemacht, dass das Sommersemester definitiv stattfinden soll, und zwar "so digital und flexibel wie möglich". In der Erklärung heißt es ausdrücklich: "Der Ausfall des gesamten Sommersemesters ist keine Option". Das sehen wir ganz genauso!.

Alle Studierenden der Rechtswissenschaft dürfen außerdem in den nächsten Tagen mit einer Freischaltung des Beck-online Zugangs außerhalb des Uni-Netzes rechnen. Bitte achten Sie dazu auf einen entsprechenden Aushang, den wir hier sowie in den sozialen Medien bekanntmachen werden.


Beste Grüße
Nina Nestler​ 

Eintrag vom 24.03.2020 [Jura/WiWi]

Zugang Bayrische Staatsbibliothek

Liebe Studierende,
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in Anbetracht der momentanen Situation bietet die Bayerische Staatsbibliothek ein vereinfachtes Zulassungsverfahren an. Dadurch erhalten die Benutzerinnen und Benutzer die Möglichkeit, die digitalen Services und die elektronischen Medien (E-Books, elektronische Zeitschriften, Datenbanken etc.) zu nutzen. Dies gilt explizit auch für Studierende.

Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.bsb-muenchen.de/recherche-und-service/anmelden-ausleihen-bestellen/anmelden/vereinfachtes-zulassungsverfahren/.


Eintrag vom 20.03.2020 [WiWi]; aktualisiert am 13.07.2020

Nutzung der Wirtschaftsdatenbank Eikon (vormals "Thomson Reuters Datastream") auch von zu Hause aus möglich

Liebe Studierende,
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für diejenigen von Ihnen, die die Wirtschaftsdatenbank Eikon (vormals „Thomson Reuters Datastream“) auch von zu Hause aus nutzen möchten, haben wir eine Lösung gefunden.

Die hinterlegte PDF-Datei  (aktualisert am 13.07.) bietet eine detaillierte Anleitung zur Installation.

Ich wünsche Ihnen weiterhin beste Gesundheit und den nötigen Optimismus!

Beste Grüße
Friedrich Sommer​ 

Eintrag vom 18.03.2020 [Jura/WiWi]

Bekanntmachung des Prüfungsamts

Liebe Studierende,

das Prüfungsamt hat einige ergänzende Regelungen veröffentlicht, die unsere bisherigen Informationen zu den Fristen für Seminar-, Haus- und Abschlussarbeiten ergänzen:
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  • Meldefristen/Höchststudienzeit: Die Meldefrist/Höchststudienzeit bzw. ggfs. die Wiederholungsfrist wird verlängert – pauschal um ein Semester.
  • Auflagen in Studiengängen: Die Frist für die Erfüllung von Auflagen, die für Studierende in einzelnen Studiengängen zu erbringen sind, wird automatisch um ein Semester verlängert.
  • DSH-Prüfung: Die DSH-Prüfung wird auf den Herbst verschoben; eine Einschreibung ist trotzdem schon jetzt möglich.

Die vollständigen Hinweise finden Sie in der jeweils aktuellen Form unter https://www.uni-bayreuth.de/de/studium/pruefungsamt/.



Eintrag vom 17.03.2020 [Jura/WiWi]​

Bekanntmachung der Studiendekane RW

Liebe Studierende,

die vorübergehende Schließung der RW-Teilbibliothek macht eine Recherche in der üblichen Form unmöglich und erschwert deshalb die Anfertigung von Seminararbeiten und Hausarbeiten. Auch der Zugang zu weiteren Angeboten der Bibliothek (z. B. Wirtschaftsdatenbanken) oder Software (z. B. Stata) ist eingeschränkt. Wir stehen mit der Bibliotheksleitung und den Betreibern der einschlägigen Datenbanken in Verbindung und arbeiten daran, Ihnen übergangsweise zumindest einen Zugang zur online-Recherche zur Verfügung zu stellen.

Unsere Übergangsregelungen für Bearbeitungszeiten, Abgabefristen und Abgabeform für Seminar- und Abschlussarbeiten finden Sie hier für Jura und Wirtschaft sowie für Recht und Wirtschaft (LL.B.) und WiWiZ.

Schreiben Sie bitte nicht alle einzeln die jeweiligen Lehrstühle an. Änderungen werden in geeigneter Form bekannt gemacht. Achten Sie daher auf Aushänge der jeweiligen Lehrstühle, Mitteilungen auf der Website der Fakultät, die Portal-Newsletter und Mitteilungen in sozialen Netzwerken.

Unser Ziel ist es, den Lehrbetrieb für Sie so weit wie möglich aufrecht zu erhalten und Nachteile zu vermeiden.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis! Und: Bleiben Sie gesund!

Ihre RW-Studiendekane
Nina Nestler und Friedrich Sommer

Eintrag vom 11.03.2020 [Jura/WiWi]

Alle Präsenzlehrveranstaltungen der Universität Bayreuth entfallen.

Das Wissenschaftsministerium hat alle bayerischen staatlichen Universitäten darüber informiert, dass der Lehrbetrieb in Präsenzform bis vorerst 19. April 2020 einzustellen ist. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung.

Studierenden wird durch die Maßnahmen kein Nachteil entstehen.


Verantwortlich für die Redaktion: Sandra Storz

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