Cyber Surveillance Technology
Güter für digitale Überwachung stehen in Verruf, in bestimmten Teilen der Welt menschenrechtswidrige Überwachungsmaßnahmen zu befördern. Unter anderem als eine Reaktion auf den Amnesty International Report zu „failing EU laws for digital surveillance export“ hat die Europäische Union eine neue Dual-Use-Verordnung erlassen, die Regelungen zum Export von Cyber Surveillance Technology enthält. Die Änderung sollte in erster Linie der Verhinderung des zu Menschenrechtsverletzungen führenden Missbrauchs digitaler Angriffs- und Überwachungssysteme (sog. Cyber-Überwachungstechnologie) dienen. Den zuständigen mitgliedstaatlichen Behörden musste ein Handlungsinstrument an die Hand gegeben werden, wenn Technologien im Zusammenhang mit „interner Repression oder der Begehung schwerwiegender Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht verwendet werden“. Die aktuelle geopolitische Situation rückt diese Regelung nun jedoch aus anderen Gründen an eine zentrale Stelle innerhalb des Dual-Use-Regimes. Den Abfluss sicherheitsrelevanter Informationen zu verhindern, ist zentrales Anliegen im Schutz der äußeren Sicherheit Deutschlands. Inwiefern kann dies über die Neuregelung in der Dual-Use-Verordnung geleistet oder zumindest unterstützt werden?