Anerkennung ausländischer Studienleistungen
Am Lehrstuhl BWL III ist die Vorabprüfung von Studienleistungen im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen – im Bereich der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und/oder im Bereich der Speziellen Betriebswirtschaftslehre – möglich. Bitte informieren Sie sich bevor Sie ins Ausland gehen – anhand der folgenden Informationen über die Möglichkeiten und Bedingungen der Vorabprüfung und der Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen.
Antrag auf Vorabprüfung von Studienleistungen im Ausland (vor dem Auslandsaufenthalt)
Für Studierende der relevanten Studiengänge werden Studienleistungen im Ausland nach einem einheitlichen Verfahren vorab geprüft und anerkannt. Die Vorabprüfung von Studienleistungen im Ausland erfolgt vor Ihrem Auslandsaufenthalt über die jeweiligen Lehrstühle. Hierzu finden Sie nähere Informationen im Merkblatt sowie das erforderliche Antragsformular zentral im BWL-Portal und unter den folgenden Links:
- Merkblatt zur Anerkennung ausländischer Studienleistungen
- Antrag auf Vorabprüfung ausländischer Studienleistungen
Unser Service für Sie: Ab August 2025 bieten wir mit unserem e-Learning Kurs „Auslandsanerkennungen – BWL III“ die Möglichkeit, die Vorabprüfung übersichtlich und unkompliziert zu beantragen.
Bitte verwenden Sie ausschließlich den o.g. Kurs für Ihren Antrag auf Vorabprüfung.
Sie finden den e-Learning Kurs auch unter: Kursbereiche > Kolloquien/Permanente Kurse > Auslandsanerkennungen – BWL III
Der Kurs enthält zudem alle Informationen, die Sie benötigen, um über den (allgemeinen) Anerkennungsprozess informiert zu sein.
Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen (nach dem Auslandsaufenthalt)
Für Studierende der relevanten Studiengänge werden im Ausland erbrachte Leistungen nach einem einheitlichen Verfahren anerkannt. Die Anerkennung erfolgt nach Ihrem Auslandsaufenthalt über das Dekanat. Auch hierzu finden Sie nähere Informationen im Merkblatt sowie das erforderliche Antragsformular zentral im BWL-Portal und unter den folgenden Links:
- Merkblatt zur Anerkennung ausländischer Studienleistungen
- Antrag auf Anerkennung ausländischer Studienleistungen